Der Journalist Fabien Dunand hat gegen das Urteil der Waadtländer Staatsanwaltschaft von letzter Woche wegen übler Nachrede Berufung eingelegt. Es wird zu einem öffentlichen Prozess kommen.
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Der Whistleblower und ehemalige Chefredakteur von 24heures, Fabien Dunand, spricht während eines Pressegesprächs über die Deponie Bioley-Orjulaz der Orllati-Gruppe nach den Enthüllungen der Zeitung Le Temps über den Immobilienentwickler Bernard Nicod am Mittwoch, 15. November 2017 in Lausanne. - Keystone

Dunand ficht den Strafbefehl in einem offenen Brief an der Staatsrat an. Er war vergangenen Mittwoch im Verfahren gegen die ehemalige Staatsrätin Jacqueline de Quattro verurteilt worden.

«Fabien Dunand ist der Meinung, dass die Ermittlungen nicht ausreichend abgeschlossen wurden, und er möchte, dass seine Seite der Geschichte in einem öffentlichen Prozess angehört wird», sagte sein Anwalt Elie Elkaim gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Wir hoffen, dass dieser Prozess noch in diesem Jahr stattfinden wird», fügte er hinzu.

Die Waadtländer Staatsanwaltschaft verurteilte Dunand vergangenen Mittwoch wegen übler Nachrede zu 150 Tagessätzen auf Bewährung. Er habe fälschlicherweise behauptet, das Bauunternehmen Orllati verschmutze Trinkwasser. Zwei weitere Beschuldigte wurden freigesprochen.

Diese Strafe ahnde auch die Verleumdung, wonach die ehemalige Regierungsrätin Jacqueline de Quattro und ihr Umweltdepartement die angebliche Verschmutzung bewusst verschwiegen hätten.

Dunand, ehemaliger Chefredaktor der Waadtländer Zeitung «24 heures», sah sich als Whistleblower und hatte Ende 2016, Anfang 2017 und 2018 in mehreren Briefen an Behörden und verschiedene Medien das Bauunternehmen Orllati der massiven Umweltverschmutzung beschuldigt, so etwa in einer Naturschutzzone in Bioley-Orjulaz VD.

Gleichzeitig hatte Dunand dem Kanton Waadt vorgeworfen, die Augen vor illegalen Praktiken zu verschliessen. Dass die anonymen Anschuldigungen von Dunand ausgingen, hatte die Zeitung «Le Temps» später enthüllt.

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