Hund verletzt Kind (7) im Wallis schwer – wird nicht eingeschläfert

Redaktion
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Oberwallis,

Ein Armeehund eines Walliser Polizisten hat einen Siebenjährigen schwer verletzt. Das Tier wurde nicht eingeschläfert – der Vater des Jungen will Antworten.

Haushund
Bei dem Hund handelt es sich um einen Belgischen Schäferhund (Symbolbild). - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Siebenjähriger im Oberwallis wurde bei einem Angriff durch einen Hund schwer verletzt.
  • Der ausgebildete Armeehund eines Polizisten wurde trotz Empfehlungen nicht eingeschläfert.
  • Jetzt hat sich der Vater des Jungen an die Medien gewandt und hofft auf Antworten.

Ein siebenjähriger Junge im Oberwallis wurde von einem ausgebildeten Armeehund seines Nachbarn schwer verletzt. Während Ärzte von schweren Verletzungen sprechen, bezeichnet die Polizei den Vorfall offiziell als «leichte Verletzung».

Für den Chef Armeehundewesen ist klar: Der Belgische Schäferhund gehört eingeschläfert. Das empfiehlt auch der Walliser Kantonsarzt. Doch der Hund lebt weiter – im gleichen Quartier wie das Kind.

Der Hundebesitzer ist ein jüngerer Agent der Walliser Kantonspolizei. Die Geschichte wirft Fragen auf – doch alles der Reihe nach.

Siebenjähriger: «Der Hund wollte mich töten.»

Der Vater des Jungen kämpft seit Monaten für Gerechtigkeit und hat jüngst auch mit dem «Walliser Boten» gesprochen. Die Zeitung berichtet ausführlich über den Fall. «Wieso darf dieser Hund noch leben?», fragte der Vater demnach immer wieder.

Von dem Vater ist zu erfahren, dass sein Sohn bei dem Angriff am 4. November 2024 «tiefe Biss- und Schürfwunden» erlitt. In den Spitalunterlagen ist die Rede unter anderem von «multiplen Kopfwunden», «klaffend bis auf Schädelkalotte reichend». Ausserdem werden ein gebrochener Arm und weitere Verletzungen am ganzen Körper erwähnt.

Nach einer Notoperation leidet der Siebenjährige mittlerweile unter Albträumen und Ängsten. Immer wieder sage er seither: «Der Hund wollte mich töten.» Im Traum meint er, der Teufel sei hinter ihm her und beisse ihn in den Kopf.

Der Vorfall ereignete sich, als der Hund nach einem Spaziergang von seinem Besitzer plötzlich auf den Siebenjährigen losging. Nur das Eingreifen des Vaters des Hundebesitzers verhinderte Schlimmeres.

Nach einer vorübergehenden Fremdplatzierung kehrte der Hund drei Monate später zurück – nur wenige Meter neben dem Haus der betroffenen Eltern. Die Eltern des Polizisten kümmern sich seither um das Tier, wenn der Hundebesitzer bei der Arbeit sei.

Polizei: «Leichte Verletzung» – Ärzte: «Schwere Verletzungen»

Im Wallis darf ein aggressiver Hund nur unter bestimmten Bedingungen eingeschläfert werden, nach Prüfung durch die zuständige Behörde. Das Ausführungsgesetz zum Tierschutz erlaubt Massnahmen bei übermässig aggressivem Verhalten, einschliesslich Einschläferung.

Allerdings nur, wenn ein externer Tierarzt das Verhalten als «unkorrigierbar» einstuft. Ohne diese Einschätzung kann der Kantonstierarzt das Tier nicht einschläfern lassen.

Im Fall des Oberwalliser Schutzhundes kam laut Bericht eine externe Beurteilung durch einen Tierarzt für Verhaltensmedizin zum Schluss, dass der Hund weiterleben darf, da der Tierarzt das Verhalten des Hundes als korrigierbar eingestuft hat. Dabei soll das kantonale Veterinäramt eigentlich ursprünglich empfohlen haben, den Hund einzuschläfern.

Das Amt beruft sich in dem Fall auf das Amtsgeheimnis: Opfer von Hundeangriffen gelten nicht als Parteien im Verfahren. Dem Vater wurde deshalb keine Auskunft gegeben. Kantonstierarzt Eric Kirchmeier sagt zum «Walliser Boten» lediglich: «Wenn wie in diesem Fall ein Hund zurückgegeben wird, wurden Massnahmen angeordnet, die streng genug sind, um eine Wiederholung zu verhindern.» Details zu diesen Massnahmen werden jedoch nicht veröffentlicht.

Auch der Chef des Armeehundewesens soll versucht haben, die Familie des Hundehalters zu überzeugen. Dennoch darf das Tier weiterleben.

«Grundsätzlich sehe ich es so: Ein Hund, der ein Kind massiv verletzt, muss eingeschläfert werden», sagt der Chef Armeehundewesen zum «Walliser Boten», betont aber, dass er keine Aussagen zum laufenden Verfahren machen könne.

«Der Hund muss weg, erst dann kann mein Sohn wieder ruhig schlafen»

Die Polizei protokollierte den Vorfall als «leichte Verletzung», obwohl Spitalärzte die Attacke als schwere Körperverletzung einstufen. Simon Fluri, Chefarzt Pädiatrie beim Spitalzentrum Oberwallis, erklärt in dem Bericht: «Jedes medizinische Gutachten und jeder Jurist wird bestätigen, dass es sich dabei um eine ernsthafte Körperverletzung mit zusätzlich möglichen psychologischen Folgen gehandelt hat.»

Die Kantonspolizei verwies laut dem Bericht auf Anfrage lediglich auf ein laufendes Strafverfahren. Der Vater des betroffenen Jungen zeigt sich entsprechend unzufrieden mit der Arbeit der Behörden.

«Dieser Hund hat mein Kind schwer verletzt. Ich muss doch wissen, ob und wie meine Kinder künftig vor dem Hund geschützt sind», sagt er. Auch eine Anzeige wegen Körperverletzung konnte er erst über die Staatsanwaltschaft einreichen.

Brisant: Vergleichbare Fälle, etwa im Kanton Bern vor fünf Jahren, führten zur Einschläferung des Hundes. Der Vater fragt sich, ob der Umstand, dass der Hund einem Polizisten gehört, die Entscheidung beeinflusst hat. Antworten auf diese Frage findet er nicht, doch für ihn ist klar: «Der Hund muss weg. Erst dann kann mein Sohn wieder ruhig schlafen.»

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Kommentare

User #1530 (nicht angemeldet)

Ich habe in der Nähe eines Schulhauses, mit meinem Hund gewohnt. Wenn die Schule azs war, musste ich meinen Hund immer vom Garten reinrufen. Es wurden Steine geworfen, über den Gartenzaun mit Ästen rumgefuchtelt, an der Gartentüre rumgerissen und Bellgeräusche geschrien usw. Kinder sind oft sehr grausam.

User #1069 (nicht angemeldet)

ich wurde auch als kleiner junge geschnappt natürlich wurde mir die schuld gegeben obwohl ich gar nichts gemacht habe 🤣🤣🤣 ich finde das eigentlich das schlimmste das wehrlos kinder dann auch noch beschuldigt werden 🤣🤣 war vor über fünfzig jahren 🤣🤣

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