Stadt Zürich

Rottweiler-Verbot: Jetzt wird's eng für renitente Hundebesitzer

Ines Biedenkapp
Ines Biedenkapp

Zürich,

Im Kanton Zürich gilt seit Januar ein Rottweiler-Verbot. Nun hat das dortige Veterinäramt Verfahren gegen neun Halter eingeleitet.

Rottweiler
Das Verbot geht auf zwei Beissattacken von Rottweilern auf Kinder im vergangenen Jahr zurück. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Zürich gilt seit Januar ein Anschaffungsverbot für Rottweiler.
  • Besitzer müssen eine Bewilligung beantragen und einen Wesenstest mit dem Tier bestehen.
  • Neun Besitzer halten sich nicht daran, daher wurden Verfahren gegen sie eingeleitet.

Seit Anfang Jahr ist es im Kanton Zürich verboten, Rottweiler neu anzuschaffen. Hintergrund sind Beissattacken gegen Kinder.

Für bereits zuvor gehaltene Rottweiler muss eine entsprechende Bewilligung eingeholt werden. Im Rahmen dieses Prozesses werden die Hunde einem Wesenstest unterzogen. Bis Ende Juni hatten die Halter dafür Zeit.

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Doch nicht alle hielten sich an diese Vorschriften, wie der «Blick» berichtet. Trotz Ablauf der Meldefrist, Mahnung und neuem Ultimatum sei von einigen kein Bewilligungsgesuch eingereicht worden.

Verwaltungsverfahren gegen neun Halter

Das Veterinäramt Zürich geht deshalb nun konsequent gegen die Betroffenen vor. Gegen neun Hundehalterinnen und Hundehalter laufen jetzt Verwaltungsverfahren. Dies bestätigt gegenüber der Zeitung Sprecherin Jutta Lang.

Rottweiler beim Wesenstest
Wer bereits einen Rottweiler hält, muss eine Bewilligung für das Tier erlangen, indem er mit diesem einen Wesenstest absolviert. (Symbolbild) - keystone

Strafen und Verfahren für säumige Halter

Jeder Fall werde dabei einzeln geprüft. Möglich sind Bussen, Freiheitsstrafen oder sogar eine Zwangsplatzierung des Tieres ausserhalb des Kantons. Auch ein Wegzug mit dem Rottweiler wäre denkbar. Betroffene können aber gegen die Verfügung Beschwerde einlegen.

Widerstand gegen das Rottweiler-Verbot blieb bislang erfolglos. Beschwerden von Vereinen und Privaten vor dem Verwaltungsgericht sind gescheitert. Aktuell ist das Bundesgericht am Zug.

Deutlich weniger Rottweiler im Kanton

Seit Juli werden Rottweiler auf ihre Wesenszüge geprüft, schreibt der «Blick». 54 Rottweiler hätten demnach die Prüfung bereits absolviert. Ausgenommen sind nur sehr junge und alte Tiere.

Rottweiler mit Maulkorb
Problematische Hunde müssen beispielsweise einen Maulkorb tragen. (Symbolbild) - keystone

Einschläfern von Tieren das allerletzte Mittel

Aktuell gibt es laut «Blick» nur noch 298 Rottweiler im Kanton Zürich. Vor einigen Monaten waren es etwa 350.

Im Wesenstest als problematisch eingestufte Tiere müssen Kurse besuchen oder einen Maulkorb tragen. Einschläfern von Tieren sei das allerletzte Mittel, wenn diese Massnahmen keine Wirkung zeigen.

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Kommentare

User #3915 (nicht angemeldet)

Setzt endlich die Gesetze gegen die aggressiven Hunderassen durch! (Jetzt kommen wieder die Kommentare, dass die Menschen die eigentlich Bösen sind und nicht die Hunde)...

User #5425 (nicht angemeldet)

Was nun anerkannte- oder Wildzüchter, ein grosser Unterschied?!!!

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