Blatten VS: Vizepräsident betritt Sperrzone – verurteilt
Der Vizepräsident von Blatten VS, Martin Henzen, hat die eigenen Verordnungen missachtet und die Sperrzone betreten. Jetzt wurde er zu einer Busse verdonnert.

Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem Bergsturz in Blatten VS ist es verboten, die Sperrzone zu betreten.
- Nicht alle haben sich an das Verbot gehalten.
- Brisant: Unter ihnen ist auch der Vizepräsident von Blatten selbst.
- Er ist mit einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse belegt worden.
Am 28. Mai 2025 wurde das Dorf Blatten VS von einer verheerenden Schutt- und Eislawine begraben. Ausgelöst wurde die Naturkatastrophe durch Felsabbrüche am Kleinen Nesthorn mit einem anschliessendem Gletscherabbruch.
Nach dem Unglück erklärte der Bund die Region zum Flugsperrgebiet. Anschliessend verhängte die Gemeinde Blatten über das gesamte Gebiet eine Sperrzone. Wer also ohne Begleitung einer Fachperson diese Zone betritt, bricht das Gesetz.
Die Staatsanwaltschaft Oberwallis hat nun mehrere Strafbefehle gegen Personen erlassen, die sich verbotenerweise in der Sperrzone aufhielten. Dies berichtet «pomona.ch». Mehrere Personen sind mit bedingten Geldstrafen sowie Bussen belegt worden.
Zu den Verurteilten gehört auch der Vizepräsident von Blatten, Martin Henzen
Zu den Verurteilten gehörten unter anderem ein Pfarrer, ein Drohnenflieger und besonders brisant: der Vizepräsident von Blatten selbst.
Die Rede ist von Martin Henzen (67). Er habe am 28. Juni den Schuttkegel betreten, so die Zeitung. Ohne Fachperson als Begleitung.
Somit missachtete er quasi die eigenen Regeln, die seine Gemeinde erlassen hatte. Die Strafe: 30 Tagessätze à 95 Franken, 700 Franken Busse und 400 Franken Verfahrenskosten.
Er war aber nicht der einzige, der erwischt wurde: Auch ein 47-jähriger Pfarrer aus dem Kanton Bern ignorierte das Verbot. Er sei vom Zivilschutz mitten in der Sperrzone erwischt worden. Dies, nachdem er «seelenruhig von Hütte zu Hütte» wanderte, so die Zeitung.
Seine Strafe: 30 Tagessätze à 30 Franken plus 500 Franken Busse und zusätzliche Verfahrenskosten von 400 Franken.
Zwei Tage später flog ein junger Ukrainer seine Drohne in die Verbotszone. Ohne Bewilligung oder Auftrag wurde auch er verurteilt: 30 Tagessätze à 30 Franken, 300 Franken Busse und 550 Franken Verfahrenskosten.
Ein Elektromonteur aus dem Kanton Waadt marschierte an der Absperrung vorbei, um sein Mittagessen zu geniessen. Eine teure Entscheidung: 30 Tagessätze à 120 Franken, 900 Franken Busse und 400 Verfahrenskosten, schreibt «pomona.ch».
Auch ein junger Belgier musste für seinen Ausflug tief in die Tasche greifen: Dies, nachdem er die Absperrung bei Goppenstein passierte und gemäss der Zeitung in eine Fotofalle tappte. Er wurde zu 30 Tagessätzen à 30 Franken und zu 500 Franken Busse verurteilt. Hinzu kommen noch 400 Franken Verfahrenskosten.