Weihnachtsmarkt

HB-Weihnachtsmarkt: Wer Bargeld annimmt, bezahlt 500-Franken-Busse!

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Zürich,

Besucher sollen auf dem Weihnachtsmarkt «Polarzauber» im Zürcher Hauptbahnhof digital zahlen. Nehmen Händler dennoch Bargeld an, wird das für sie teuer.

Weihnachtsmarkt Hauptbahnhof Zürich Bargeld
Auf dem Weihnachtsmarkt im Zürcher Hauptbahnhof darf nur bargeldlos bezahlt werden. - ZVV

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf dem Weihnachtsmarkt im Zürcher Hauptbahnhof darf nur bargeldlos bezahlt werden.
  • Händler, die Münzen und Scheine annehmen, müssen eine 500-Franken-Busse zahlen.
  • Da viele Besucher aber bar zahlen wollen, fürchten sie nun Umsatzeinbussen.

Bargeld soll es auf dem Weihnachtsmarkt «Polarzauber» im Zürcher Hauptbahnhof (startet am 20. November) nicht geben. Besucher können Glühwein und Co. nur mit Karte oder Bezahl-App kaufen.

Die «Cashless»-Vorgabe wurde vom Veranstalter des Marktes gemacht. Und für die Händler hat sie drastische Folgen.

Stört es dich, wenn an Weihnachtsmärkten nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden kann?

Nehmen sie nämlich dennoch Bargeld an, droht eine saftige Busse: 500 Franken müssen sie dann bezahlen!

Und: Wiederholungstäter könnten sogar vom Weihnachtsmarkt ausgeschlossen werden, wie mehrere Medien gleichzeitig berichten.

Bargeld Umsatz Händler
Viele Besucher zahlen noch bar. Die Händler fürchten deshalb Umsatzeinbussen. (Symbolbild) - Depositphotos

Wichtig zu wissen: Die Händler bezahlen neben einer Standmiete üblicherweise auch eine Umsatzbeteiligung an den Veranstalter.

Dürften Kunden mit Bargeld zahlen, bestünde die Gefahr, dass Einnahmen nicht deklariert würden. Und etwa die Hälfte der Kunden zahlt an solchen Märkten immer noch mit Bargeld.

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Kommentare

User #5356 (nicht angemeldet)

Diese verd.Karten!!! Ich hasse sie! Passt zwar nicht hierhin....Wollte gerade den Swisspass VBL erneuern, aber nur mit Karten oder Twint bezahlen online!!!!

User #3201 (nicht angemeldet)

Echt jetzt, eine offizielle Busse? Wer genau dürfte eine solche Busse überhaupt aussprechen? Wohl kaum der Veranstalter oder die Marktpolizei, die Busse müsste doch irgendwo rechtlich verankert sein? Wenn schon kann es sich doch höchstens um eine Gebühr, inkludiert im Vertrag zwischen Veranstalter und Marktfahrern. War diese Klausel den Marktfahrern bei Vertragsunterzeichnung bereits bekannt, oder wurde sie nachträglich festgelegt?

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