Zürcher Anti-Chaoten-Regelung wird vorerst nicht umgesetzt
Die Zürcher Sicherheitsdirektion kann die Einsatzkosten der Polizei vorerst nicht auf Demonstrations-Teilnehmende abwälzen. Die Umsetzung der Anti-Chaoten-Initiative ist durch einen Rekurs blockiert. Diesem kommt aufschiebende Wirkung zu.

«Es ist äusserst bedauerlich, dass ein klarer Volksentscheid nicht umgesetzt werden kann», teilte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) am Freitag auf Anfrage von Keystone-SDA mit. Mehr als abwarten kann Fehr derzeit jedoch nicht.
Der Beschwerde der Demokratischen Juristinnen und Juristen, die bereits im Oktober 2025 beim Bundesgericht eingereicht wurde, hat inzwischen aufschiebende Wirkung erhalten, wie auch Tsüri.ch berichtete. Das bedeutet, dass die Kostenüberwälzung so lange nicht umgesetzt werden kann, bis ein Urteil aus Lausanne vorliegt.
Der Kantonsrat stimmte der Umsetzung der neuen Regelung am 30. Juni 2025 deutlich zu. Auf den 1. Januar trat sie formell in Kraft. Die Rekurrenten befürchten, dass das Recht auf Protest ernsthaft gefährdet ist, wenn Polizeikosten auf Demonstrierende und Organisatoren abgewälzt werden.






