Der Bundesrat will Eigentümer besser vor einer Hausbesetzung schützen. Er will im Gesetz unter anderem eine neue Reaktionsfrist für Grundbesitzende festhalten.
Hauseigentümer sollen sich besser gegen Besetzungen wehren können. Das schlägt der Bundesrat vor. (Archivbild)
Hauseigentümer sollen sich besser gegen Besetzungen wehren können. Das schlägt der Bundesrat vor. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will Eigentümer besser vor Besetzungen schützen.
  • Neu müssen sie die Identität nicht mehr kennen.
  • Und die Reaktionsfrist beginnt erst, wenn die Eigentümer von den Besetzungen erfahren.

Klare Regeln und einfachere Verfahren sollen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer besser gegen die Besetzung ihrer Grundstücke schützen. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.

Er will im Gesetz explizit festhalten, wann die Reaktionsfrist beginnt, innert welcher die Eigentümer Selbsthilfe ausüben. Und unmittelbar gegen die Hausbesetzer vorgehen können: Massgebend soll der Zeitpunkt sein, in dem sie von der Hausbesetzung erfahren oder hätten erfahren können.

Hausbesetzung: Eigentümer kennen Besetzende oft nicht

In einem allfälligen Prozess soll die Position der Eigentümer gestärkt werden, indem sie die Identität der Hausbesetzer nicht kennen müssen.

In der Praxis wisse die Grundstücksbesitzerin oder der Grundstücksbesitzer oft nicht, wer genau sein Grundstück in Beschlag genommen habe. Dies schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. Dezember 2020.

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