Bundesrat sanktioniert nicht nur Russland, sondern auch die Ukraine
Aus Neutralitätsgründen wendet der Bund die Russland-Sanktionen der EU auch gegen die Ukraine an. Ein Völkerrechtler kann diese Begründung nicht nachvollziehen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die von der EU erlassenen Sanktionen werden von der Schweiz übernommen.
- Der Bund wendet die gleichen Sanktionen auch gegen die Ukraine an – wegen der Neutralität.
- Ein Völkerrechtler kritisiert das, weil es sich um einen klaren Angriffskrieg handle.
Sobald die EU Sanktionen gegen Russland erlässt, werden diese von der Schweiz weitgehend übernommen. Doch der Bundesrat wendet diese dann auch gegen die Ukraine an – weil diese ebenfalls Kriegspartei ist.
Begründung: Neutralität. Während die Sanktionen gegen Russland auf dem Embargo-Gesetz basieren, fehlt dem Bund für die Ukraine-Sanktionen die gesetzliche Grundlage.
Für diese beruft sich der Bundesrat auf eine Notrechtskompetenz in der Verfassung sowie auf eine Verordnung. Dieses Notrecht will er nun in ein Gesetz überführen. Er habe keine andere Wahl, argumentiert der Bundesrat.
Völkerrechtler: Bundesrat könnte Neutralität anders interpretieren
Denn: Das neutralitätsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verpflichte die Schweiz, alle Parteien eines internationalen bewaffneten Konflikts bei der Aus- und Durchfuhr von kriegsrelevanten Gütern durch Private gleich zu behandeln.
Diese Begründung kritisiert Jörg Künzli, Professor für Staats- und Völkerrecht an der Uni Bern, gegenüber SRF. Denn: Liegt ein klarer Angriffskrieg vor, dann könnte der Bundesrat die Neutralität im Lichte des Gewaltverbotes in der UNO-Charta interpretieren.
Heisst: Die Schweiz könnte einfach Kriegsmateriallieferungen an beide Kriegsparteien verbieten. «Das wäre sicher mit dem Kern der Neutralität vertretbar», erklärt Künzli.
Nicht nur Waffen von Sanktionen betroffen
Das Schweizer Kriegsmaterialgesetz verbietet Kriegsmateriallieferungen in Kriegsgebiete schon heute. Die restlichen Sanktionen gegen Russland könnten wie bis anhin durch das Embargo-Gesetz angewendet werden.
Für die Ukraine könnte man sich aber durchaus auf ein Lieferverbot von Kriegsmaterial beschränken. Alle anderen Güter könnte die Ukraine von der Schweiz erhalten.
Denn unter die EU-Sanktionen fallen nebst Waffen auch zivil wie militärisch genutzte Technologien. Dazu gehören etwa Güter wie Tarnnetze, Schutzwesten oder Schutzhelme. Aber auch bestimmte Arten von Flugbenzin oder einzelne chemische Stoffe sind sanktioniert.
Gesetzesentwurf in der Vernehmlassung
Doch der Bundesrat will diese Güter auch nicht an die Ukraine liefern. Stattdessen sollen die Notrecht-Sanktionen gegen die Ukraine in ein formelles Gesetz überführt und dieses dem Parlament vorgelegt werden.
Die Vernehmlassung zum entsprechenden Gesetzesentwurf läuft derzeit. Diese wird zeigen, wie die Parteien, die Wirtschaft und die Verbände dazu stehen. Laut jüngsten Umfragen ist zumindest die Schweizer Bevölkerung bereit, der Ukraine auch militärisch Hilfe zu leisten.






















