Um Grundstückpreise zu schützen, soll die «Lex Koller» kurzfristig angepasst werden. Die Initiative geht nun an die Rechtskommission des Ständerats.
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Die RK-N will Grundstückpreise in der Corona-Krise schützen. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechtskommission des Nationalrats will Grundstückpreise schützen.
  • In der Folge soll der «Lex Koller» befristet angepasst werden.
  • Die Initiative geht nun an die Rechtskommission des Ständerats.

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) befürchtet, dass die Grundstückpreise wegen der Corona-Krise unter Druck geraten. Um dies zu verhindern, will sie die «Lex Koller» befristet anpassen.

In Not geratene Unternehmen sollen ihre Betriebsliegenschaften nicht günstig an ausländische Privatpersonen oder Unternehmen verkaufen müssen. Um dies zu verhindern, will die zuständige Nationalratskommission die «Lex Koller» in der Corona-Pandemie befristet anpassen.

Die Kommission hat mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine entsprechende parlamentarische Initiative beschlossen. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Die Initiative geht an die Rechtskommission des Ständerats.

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