Gras-Käufer observiert: Freispruch für Ostschweizer Grenzwächter!
Ostschweizer Grenzwächter observierten Schweizer beim Gras-Einkauf in Österreich. Nun folgte der Freispruch.

Das Wichtigste in Kürze
- 2019 observierten Fahnder aus der Schweiz Landsleute in Österreich beim Gras-Kauf.
- Die Grenzwächter hatten dafür aber keine Bewilligung und wurden verurteilt.
- Nun hat sie das Bundesstrafgericht freigesprochen.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat drei Angehörige der Schweizer Grenzwache freigesprochen. Die Beschuldigten hatten verdeckte Observationen in Österreich durchgeführt, um mutmassliche Schmuggler zu überführen, berichtet das SRF.
Bei den Freigesprochenen handelt es sich um zwei Postenchefs und eine Einsatzoffizierin. Sie hatten zuvor einen Strafbefehl der Bundesanwaltschaft angefochten.
Keine Verletzung der Gebietshoheit
Das Gericht kam zum Schluss, dass keine fremde Gebietshoheit verletzt wurde. Nur ein unbestimmter Personenkreis sei beobachtet worden. Polizeiliche Ermittlungen auf österreichischem Staatsgebiet hätten nicht stattgefunden.

Die fehlbaren Grenzgänger seien erst auf Schweizer Staatsgebiet gebüsst worden. Die österreichischen Behörden hätten den Ausflug als Bagatelle angesehen.
Das Bundesstrafgericht sprach den drei Beschuldigten zudem Entschädigungen zu.
Aktion «Knobli» sorgte für Aufsehen
Im Februar 2019 starteten Grenzwächter vom Posten St. Margrethen die Aktion «Knobli». Sie beobachteten in Vorarlberger Hanfläden Schweizer Kundschaft, wie das SRF berichtet.
Die Autonummern wurden an Kolleginnen und Kollegen in der Schweiz weitergeleitet. Beim Grenzübertritt erfolgten dann Kontrollen der Betroffenen.
Strafbefehle wurden angefochten
Die Bundesanwaltschaft hatte die drei Beschuldigten daraufhin per Strafbefehl verurteilt. Es ging um bedingte Geldstrafen zwischen 10'000 und 23'000 Franken.
Die Ostschweizer Grenzwächter akzeptierten die Strafbefehle jedoch nicht und zogen vor das Bundesstrafgericht.
Laut Anklage wäre für die Einsätze im Ausland eine Bewilligung nötig gewesen. Diese hätte von der Vorarlberger Polizeidirektion kommen müssen.