Schweizer Grenzwachtkorps spionierte in Österreich Hanfkäufer aus

Keystone-SDA
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Bern,

Beobachter des Grenzwachtkorps sind in Zivil in Österreich unterwegs gewesen, um Schweizer Staatsangehörige bei der Einfuhr von Hanf zu überführen.

Grenzwachtkorps
Samen für Hanfpflanzen können in Österreich legal gekauft werden: Um Schweizer Käufer zu überführen, hat der Grenzwachtkorps mutmasslich illegal «Beobachter» in Zivil in Österreich eingesetzt. - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweizer Staatsangehörige sollten bei der Einfuhr von Hanfprodukten überführt werden.
  • Deshalb sandte die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) «Beobachter» in Zivil aus.

Beobachter der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) sind in Zivil in Österreich unterwegs gewesen. Sie wollten Schweizer Staatsangehörige bei der Einfuhr von Hanfprodukten überführen. Die Einsätze waren aber vermutlich illegal und wurden gestoppt.

Aktion «Knobli»

Die Aktion trug den Namen «Knobli». Sie hatte die Bekämpfung der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln in die Schweiz zum Ziel. So bestätigte die EZV am Dienstag einen Bericht der Tageszeitung «Blick» bestätigte.

Hanfprodukte können im österreichischen Vorarlberg legal gekauft werden. Die Einfuhr in die Schweiz stellt allerdings eine Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz dar. Die vermutlich illegalen Einsätze erfolgten im Februar und April 2018 sowie im März dieses Jahres.

grenzwachtkorps
Mitarbeiter der Zollverwaltung und des Grenzwachtkorps. - KEYSTONE

Im Schweizer Grenzraum seien diverse Patrouillen eingesetzt worden, um Kontrollen zu vollziehen. Die Beobachter in Österreich seien in Zivil unterwegs gewesen. Die EZV habe die Rechtmässigkeit der Vorgehensweise im Rahmen der Fallnachbearbeitung infrage gestellt. Die weitere Durchführung solcher Aktionen wurde gestoppt.

Handeln des Grenzwachtkorps wird untersucht

Die Behörde geht davon aus, dass der Einsatz nicht im Einklang mit den geltenden Vorschriften war. Das Vorgehen würde nun mit den verantwortlichen Personen des Grenzwachtkorps intern aufgearbeitet.

Geprüft wird die Einleitung eines Disziplinarverfahrens sowie eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung, wie die EZV weiter schreibt.

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