Der Nationalrat hat im neuen Zollgesetz die Befugnis für die Grenzwache zur Anordnung von DNA-Proben bei Personenkontrollen festgelegt.
DNA-Profile
Die Grenzwache soll künftig bei Personenkontrollen DNA-Profile von Verdächtigen anordnen können. Dieser Meinung ist der Nationalrat. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/MASSIMO PICCOLI

Neu soll die Grenzwache bei Personenkontrollen eine DNA-Probe anordnen können. Dies hat der Nationalrat im Rahmen des neuen Zollgesetzes beschlossen. Die Ratslinke kritisiert die aus ihrer Sicht «massive Ausweitung der Kompetenzen».

Mit 119 zu 70 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm die grosse Kammer am Mittwoch einen Antrag von SVP-Nationalrat Mauro Tuena (ZH) an. Demnach soll das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) künftig zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität im Rahmen einer Personenkontrolle von einer Person eine nicht invasive Probe nehmen und die Erstellung eines DNA-Profils anordnen können.

Gemäss dem neuen Gesetzesartikel soll das dann möglich sein, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, die kontrollierte Person könnte ein schweres Vergehen oder ein Verbrechen begangen haben, das mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr belegt ist, oder sie könnte ein solches begehen. Zur Anordnung der Erstellung eines DNA-Profils befugt sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAZG, die zur Anwendung von polizeilichen Massnahmen berechtigt sind.

Nationalrat genehmigt Bewaffnung für Bundesangestellte

Zudem beschloss der Nationalrat, dass Bundesangestellte an der Grenze Waffen tragen dürfen, wenn sie besonderen Bedrohungen ausgesetzt sein können. Er folgte in diesem Punkt dem Vorschlag des Bundesrats.

Gemäss einem Antrag der Ratslinken sollten BAZG-Mitarbeitende nur dann Waffen tragen dürfen, wenn sie in ihrer Tätigkeit tatsächlich einer möglichen Bedrohung ausgesetzt sind. Eine grundsätzliche Ausweitung der Bewaffnung sei «nicht gerechtfertigt und nicht bedarfsgerecht», sagte Kilian Baumann (Grüne/BE).

SP und Grüne scheiterten – mal mit und mal ohne Unterstützung der GLP – mit weiteren Anträgen, die Kompetenzen der Grenzwache einzuschränken. «Wir dürfen aus der Grenzwache nicht eine Superpolizei machen», warnte Balthasar Glättli (Grüne/ZH).

Finanzministerin betont Klarheit der Zuständigkeiten

Die für den Zoll zuständige Finanzministerin Karin Keller-Sutter gab zu bedenken, dass es bei der Vorlage nicht um eine Ausweitung der Kompetenzen des BAZG gehe. Die Zuständigkeiten der Grenzwache würden unter Wahrung der kantonalen Kompetenzen klarer und unmissverständlicher geregelt.

Tatsächlich folgte die grosse Kammer durchgehend den Vorschlägen einer vom Bund eingesetzten Arbeitsgruppe, welche die Anliegen der Kantone aufnahm. Marionna Schlatter (Grüne/ZH) sprach von einer «Erpressung durch die Kantone». Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat sah dies aber anders.

Keine Chance hatte auch ein Antrag der SVP, systematische Kontrollen an den Landesgrenzen im Gesetz zu verankern. Fraktionschef Thomas Aeschi kündigte an, dass seine Partei bald eine Volksinitiative zum Thema lancieren werde. «Wir müssen den Rechtsstaat wiederherstellen und die Rechtsordnung durchsetzen», sagte er.

Neue Zoll-Reform sorgt für Unsicherheit

Der Entscheid, dass Angestellte des Zolls und der Grenzwache künftig enger zusammenarbeiten sollen, hatte unter den Angestellten für Verunsicherung gesorgt. Unter externer Vermittlung räumte eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen verschiedene Missverständnisse aus: In den Bereichen Sicherheit und Strafverfolgung soll es klare Zuständigkeiten geben.

SVP, FDP und Mitte-Partei stehen mittlerweile weitgehend hinter der Zoll-Reform. Offen ist gegen Ende der Beratungen beispielsweise noch, ob der Nachrichtendienst ohne weiteres Einblick in die Daten der Zoll- und Grenzsicherheit erhalten soll. Der Datenschutzbeauftragte und die zuständige Kommission lehnen das ab.

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