Uber muss die Regeln einhalten, fordern Gewerkschaften. Aus ihrer Sicht sollte der Staat nun hart durchgreifen.
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Ein Uber-Fahrer wartet in New York am Flughafen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Staat soll bei Uber hart durchgreifen, fordern Gewerkschaften.
  • Der Fahrdienst müsse die Gesetze einhalten.

Trotz des Bundesgerichtsurteils zu Uber im Kanton Genf, das die Fahrer des multinationalen Unternehmens als Arbeitnehmer einstuft, hat sich nach Ansicht der Gewerkschaften dort nichts geändert. Sie fordern nun vom Staat, dass er Uber zur Einhaltung der Gesetze zwingt.

Das Schlichtungsverfahren, das vom Genfer Departement für Wirtschaft und Beschäftigung bei der Kammer für kollektive Arbeitsbeziehungen eingeleitet worden war, sei gescheitert, erklärten die Gewerkschaften Unia und SIT am Mittwoch vor den Medien.

Nun sei es an der Zeit, dass die gewerkschaftlich organisierten Fahrerinnen und Fahrer mobilisiert würden.

«Die staatliche Autorität muss wieder die Kontrolle übernehmen», sagte SIT-Generalsekretär Umberto Bandiera. Das Bundesgerichtsurteil müsse jetzt umgesetzt werden. Uber habe sein Geschäftsmodell in Genf nach wie vor nicht geändert. Die wirtschaftlichen Risiken würden weiterhin von den Fahrern getragen.

Uber muss Fahrer als Angestellte behandeln

Das Departement für Wirtschaft und Beschäftigung hatte zwar im vergangenen Monat eine Vereinbarung mit Uber getroffen, damit das Unternehmen nach dem Bundesgerichtsentscheid seine Tätigkeit in Genf wieder aufnehmen konnte. Diese Vereinbarung führte dazu, dass das multinationale Unternehmen die Fahrer an ein Partnerunternehmen (MITC Mobility SA) übertrug.

Dieses Modell missachte jedoch das Abkommen zwischen dem Kanton Genf und Uber, das von dem Unternehmen verlangte, Arbeitsbedingungen gemäss dem Obligationenrecht zu gewährleisten, monieren die Gewerkschaften. Uber stelle sich bewusst ausserhalb der Legalität und vertraue darauf, dass die Politik weiter untätig zuschaue.

Das Bundesgericht hatte Anfang Juni entschieden, dass der Fahrdienst in Genf unter des Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge fällt. Daraus folgt, dass er seine Fahrer wie Angestellte und nicht wie Selbstständige behandeln muss.

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