Das Obergericht Zürich stellt die Praxis der Banken bei älteren Libor-Hypotheken infrage. Das Problem ist die Berechnung bei der periodischen Anpassung.
Obergericht Zürich
Das Obergericht in Zürich. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Zürcher Obergericht stellt die Praxis von Schweizer Banken infrage.
  • Dabei geht es um die Berechnung von Libor-Hypotheken.
  • Institute berücksichtigen bei der periodischen Anpassung keine negativen Libor-Sätze.

Ein Urteil des Zürcher Obergerichts stellt die Praxis der Schweizer Banken bei Libor-Hypotheken infrage. Die Institute berücksichtigen nämlich bei der periodischen Anpassung der jeweils geltenden Sätze keine negativen Libor-Sätze. Sondern sie rechnen im Minimum mit einem Satz von null Prozent.

Gericht äusserte sich im Urteil nicht direkt zur Sache

Ein Urteil eines Bezirksgerichts, das diese Praxis stützte, ist nun vom Zürcher Obergericht an diese Instanz zurückgewiesen worden. Dies schrieb die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) am Dienstag. In dem im Januar 2021 erfolgten Urteil hat sich das Obergericht allerdings nicht direkt zur Sache geäussert. Vielmehr bemängelte es ein fehlendes Beweisverfahren dazu, ob der «Nullzins-Floor» tatsächlich als Vereinbarung zwischen den Parteien anzusehen sei.

Obergericht des kantons zürich
Das Obergericht des Kantons Zürich am Hirschengraben in Zürich. - Keystone

Der Kläger hatte laut dem Urteil seine Libor-Hypothek 2012 und damit noch vor Einführung von Negativzinsen abgeschlossen. Er machte geltend, dass er dem besagten «Nullzins-Floor» für die Berechnung seiner Hypothekarzinsen nicht zugestimmt habe.

Weil der Libor-Satz seit 2015 deutlich in die Negativzone rutschte, forderte er von seiner Bank fast 120'000 Franken zurück. Das Bezirksgericht war allerdings der Argumentation der Bank gefolgt, die sich auf spätere Vereinbarungen berief, die der Kläger akzeptiert habe.

Offenes Tor für weitere Klagen

Das Obergericht sah dagegen die periodischen Bestätigungsschreiben der Bank an ihre Kunden offenbar nicht als eine klare vertragliche Vereinbarung an. Damit könnte sie weiteren Klagen die Tore geöffnet haben, schreibt nun die NZZ. Die Banken dürften nun Klagen in Höhe von «mindestens einem hohen zweistelligen Millionenbetrag» riskieren, meint die Zeitung.

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