Das Obergericht des Kantons Zürich reagiert auf die Corona-Situation. Bis am 31. März stellt es seinen Verhandlungsbetrieb ein.
Obergericht Zürich Verwahrung
Das Obergericht des Kantons Zürich. - Keystone

Das Coronavirus lähmt nun auch die Gerichte. Wie das Obergericht des Kantons Zürich am Montag mitteilte, werden per sofort nur noch dringliche Verfahren verhandelt. Das gilt für die, die aus rechtlichen Gründen keinen Aufschub erlauben. Davon betroffen sind auch die Bezirksgerichte.

Diese wurden nämlich vom Obergericht dazu aufgefordert, ihre Verfahren ebenfalls einzustellen. Die Verhandlungen sollen frühestens auf einen Zeitpunkt nach den Frühlingsferien angesetzt werden. Die Einstellung gilt vorerst bis am 31. März.

Am Sonntag gab es in Zürich den ersten Coronavirus-Todesfall, wie der Kanton mitteilte. Ein 88-Jähriger mit Vorerkrankungen starb an der Lungenkrankheit.

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