Genfer Polizei soll für G7-Gipfel zehn Tage lang durcharbeiten
Wegen des G7-Gipfels drohen Einsätze mit zwölf Stunden an zehn Tagen in Folge. Gewerkschaften und Experten warnen vor Überlastung.

Das Wichtigste in Kürze
- Der G7-Gipfel nahe Genf zwingt die Polizei zu umstrittenen Extremdiensten.
- Gewerkschaften warnen vor Überlastung, Fehlern und einem höheren Unfallrisiko.
- Arbeitsrechtler Rudolph nennt die Belastung «ausserordentlich».
Der G7-Gipfel im französischen Évian-les-Bains belastet auch die Genfer Polizei stark. Obwohl das Treffen in Frankreich stattfindet, liegt Évian nahe bei Genf.
Die Schweizer Behörden rechnen mit Demonstrationen und Sicherheitsrisiken in der ganzen Region. Zudem erinnern sie sich an schwere Ausschreitungen beim letzten Gipfel in Évian.
Zehn Tage Dienst-Marathon sorgen für Zoff
Kritik gibt es nun an den Dienstplänen der Genfer Polizei. Laut Gewerkschaften sollen manche Polizistinnen und Polizisten an zehn Tagen in Folge je zwölf Stunden arbeiten. Sie warnen vor Überlastung, Fehlern und möglichen Unfällen, wie SRF berichtet.
Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich, bezeichnet die Belastung als «ausserordentlich».
Auch Thomas Geiser, emeritierter Professor an der Universität St. Gallen, sagt: Mit solchen Pensen sei man «an der Grenze der Zumutbarkeit angekommen».
Juristen schlagen Alarm wegen der Dauerbelastung
Das Schweizer Arbeitsrecht sieht grundsätzlich mindestens einen freien Tag pro Woche vor. Dieser soll der Erholung sowie der körperlichen und psychischen Gesundheit dienen.
Ausnahmen sind zwar möglich, etwa wenn ein Betrieb sonst nicht aufrechterhalten werden kann. Zwei Wochen ohne freien Tag gelten laut den Experten aber als problematisch.
Für Kantonsangestellte gelten jedoch besondere Regeln. Das Schweizer Arbeitsgesetz gilt für sie nicht direkt. Stattdessen sind kantonale Personalgesetze massgebend.
Deshalb können für Polizistinnen und Polizisten andere Vorgaben gelten als für Angestellte in privaten Unternehmen. Rudolph sagt dazu: «Kantonsangestellte leben arbeitsrechtlich in einer anderen Welt.»
Die Schweiz lässt Arbeitgebern viel Spielraum
Dass die Dienstpläne erst knapp einen Monat vor Einsatzbeginn verschickt wurden, ist laut Rudolph rechtlich nicht zwingend ungewöhnlich. Arbeitspläne müssen spätestens 14 Tage im Voraus festgelegt werden. Rücksicht auf fixe Freitage und die Bedürfnisse der Mitarbeitenden bleibe aber wichtig.
Geiser weist zudem darauf hin, dass die Schweiz im internationalen Vergleich eher arbeitgeberfreundliche Arbeitszeitregeln habe. Die Vorgaben seien liberal, Mindestlöhne selten, und Kündigungen seien in vielen Fällen leichter möglich als in anderen Ländern.



















