Genfer Abstimmung über Ladenöffnungszeiten abgesagt
Die Genfer Abstimmung über das Ladenöffnungsgesetz am 30. November wurde nach einem Bundesgerichtsurteil annulliert, die Stimmbevölkerung wird nicht abstimmen.

Die Genfer Stimmbevölkerung wird am 30. November nicht über die Änderung des Gesetzes zu den Ladenöffnungszeiten abstimmen. Nach einem Entscheid des Bundesgerichts hat der Staatsrat den Urnengang annulliert.
In einem vor einer Woche veröffentlichten Urteil war das Bundesgericht zum Schluss gekommen, dass das per Referendum angefochtene Genfer Gesetz nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar ist. Da die Prämissen falsch seien, seien auch die Abstimmungsgrundlagen nicht mehr nachvollziehbar, sagte die Genfer Wirtschaftsdirektorin Delphine Bachmann (Mitte) am Mittwoch vor den Medien.
Abstimmungsunterlagen bereits gedruckt
Die Abstimmungsunterlagen sind zwar bereits gedruckt. Die Staatskanzlei wird die Bevölkerung jedoch mit einem separaten Schreiben darüber informieren, dass zu diesem Thema keine Stimmabgabe erfolgen solle. Eingereichte Stimmen werden nicht ausgezählt, wie Staatskanzlerin Michèle Righetti-El Zayadi erläuterte.
«Es handelt sich um eine eher einmalige Situation, die wir heute erleben», betonte Bachmann. Zugleich wies sie darauf hin, dass die gesetzgeberische Arbeit am Ladenöffnungsgesetz nun neu aufgenommen werden müsse.
Gewerkschaften gegen Sonntagsöffnung
Die Gewerkschaften SIT (Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs) und Unia hatten sich dagegen gewehrt, dass Geschäfte mit Personal am Sonntag, dem 22. Dezember, ohne Auflagen öffnen dürfen. Sie unterlagen damit vor Bundesgericht.
Dieses ist der Ansicht, dass die Sonderbestimmung, die eine Massnahme zum Schutz der Arbeitnehmer darstellt, nicht im Ladenöffnungsgesetz enthalten sein sollte. Dieses ziele in erster Linie auf die öffentliche Ruhe ab.