Die Berner Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin wegen des Verdachts auf Betrug und Geldwäscherei gegen den jungen Krypto-Investor Dadvan Yousuf.
Dadvan Yousuf
«Kyrpto-King» Dadvan Yousuf präsentiert den Ausblick aus seiner Suite im «Dolder». - Screenshot/rudaw@youtube
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft in Bern ermittelt gegen Dadvan Yousuf.
  • Der junge Investor steht in Verdacht des Betrugs und der Geldwäscherei.

Gegen den Bitcoin-Investor Dadvan Yousuf ermittelt die Berner Staatsanwaltschaft weiterhin. Dieser steht wegen Betrugs und der Geldwäscherei unter Verdacht. Dies geht am Mittwoch aus einem veröffentlichten Beschluss des Bundesstrafgerichts hervor.

Im März 2021 hat Yousuf eine Stiftung im Kanton Zug gegründet. Er wird in den Medien als Kryptomilliardär bezeichnet.

dadvan yousuf
Kryptogeschäfte bergen laut Fed Risiken. - Ina Fassbender/dpa

Mit der Hilfe nationaler und internationaler Medien soll er bei Veranstaltungen Anleger zum Kauf einer eigenen Kryptowährung überzeugt haben. Dies, ohne tatsächlich das entsprechende Projekt umsetzten zu wollen.

Dabei habe er Anleger über die Vermögensanlagen und einen angeblich von ihm erfundenen Algorithmus zum automatisierten Handel mit Kryptowährungen getäuscht.

Dies geht aus dem Beschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor, der vom 19. Dezember 2022 stammt und am Mittwoch publiziert wurde. Der «Tages-Anzeiger» und Radio SRF berichteten darüber.

Dadvan Yousuf hat mehrere Konten

Die Investitionsgelder gingen bis Ende Mai 2021 auf das Konto einer Schweizer Bank ein, heisst es weiter im Beschluss. Nach Saldierung der Bank-Beziehung seien die verbleibenden Vermögenswerte über ein Konto bei einer weiteren Bank am 28. Mai 2021 zu einem Finanzinstitut Sitz in Liechtenstein transferiert worden.

Auf verschiedenen auf Dadvan Yousuf lautenden Konten sollen bei dieser Bank zwischen dem 28. Mai 2021 und etwa 21. Juni 2022 weitere Zahlungseingänge potentieller Anleger erfolgt sei.

Mindestens ein Teil der Gelder soll von Liechtenstein weiter auf eine Plattform in den USA. Und auf das Konto einer Firma in Grossbritannien.

Im vorliegenden Beschluss ging es inhaltlich um die Zuständigkeit in diesem Fall. Die erstgenannte Bank erstattete am 18. Mai 2021 Meldung bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Die Berner Generalstaatsanwalt stellte später das Gesuch, dass der Fall von der Bundesanwaltschaft zu übernehmen sei.

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