Die Gebärdensprachen werden nicht zu offiziellen Landessprachen gemacht, wie der Bundesrat mitteilt. Gehörlose sollen dennoch gefördert werden.
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Mangelnde Hörfähigkeit beeinträchtigt die Kommunikation und isoliert sozial. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Bundesrat sollen die Gebärdensprachen keine offiziellen Landessprachen werden.
  • Gehörlose und ihre soziale Teilhabe sollen dennoch gefördert werden.

Der Bundesrat will die Gebärdensprachen nicht als offizielle Landessprachen anerkennen. Die soziale Teilhabe von hörbehinderten und gehörlosen Menschen soll weiter gefördert und verbessert werden. Doch die Anerkennung als Landessprache sei keine zwingende Voraussetzung dazu, so der Bundesrat in einem neuen Bericht.

Die bestehenden Ansätze liessen sich «im Sinn einer tatsächlichen Anerkennung der Sprache und Kultur der Gehörlosen» weiterentwickeln. Dies teilte der Bundesrat am Freitag mit. Er wolle bestehende Massnahmen für Gehörlose in der Bildung, auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesundheitsversorgung «laufend beobachten» und weiterentwickeln.

Dialog soll erweitert werden

Der Dialog mit den Organisationen der Gehörlosen sowie den involvierten Stellen des Bundes und der Kantone soll ausgebaut werden. Zudem sollen verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten geprüft werden. Mit dieser Aufgabe wurde das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) betraut.

Die rechtliche Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen soll geprüft werden. Das Parlament hatte den Bundesrat bereits im Sommer 2018 mit verschiedenen überwiesenen Postulaten dazu aufgefordert. Es soll analysiert werden, ob eine rechtliche Anerkennung als Teillandessprache respektive als Kultur- oder Sprachminderheit möglich ist. Dies forderten konkret Nationalrätin Regula Rytz (Grüne/BE), Nationalrat Christian Lohr (Mitte/TG) und alt Nationalrat Mathias Reynard (SP/VS).

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Nationalrätin Regula Rytz setzte sich für eine Anerkennung der Gebärdensprache als Teillandessprache ein. - Keystone

Ziel der barrierefreien Teilhabe der Gehörlosen und Hörbehinderten

Zudem verlangten sie konkrete Massnahmen mit einem Aktionsplan, um die inklusive und barrierefreie Teilhabe von Gehörlosen und Hörbehinderten zu erreichen. Ein zusätzlicher, allein auf die Gehörlosen ausgerichteter Aktionsplan erachte der Bundesrat jedoch als «nicht zielführend». Dies schreibt er im nun veröffentlichten Bericht mit dem Titel «Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen».

Rund 10'000 gehörlose Menschen in der Schweiz benutzen laut dem Bundesrat eine der drei schweizerischen Gebärdensprachen als Erstsprache: die Deutschschweizer Gebärdensprache, die Langue de signes française und die Lingua dei segni italiana. Seit vierzig Jahren setzen sich die Gehörlosen aktiv für die Anerkennung und Förderung ihrer Sprache ein.

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