Freispruch

Freispruch für Psychiater nach Axtangriff durch einen Patienten

Keystone-SDA
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Neuchâtel,

Drei Psychiater sind vom Neuenburger Strafgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen worden. Ein Patient, der unter ihrer Verantwortung stand, war aus einer Klinik geflüchtet und hatte in Valangin mehrere Menschen mit einer Axt angegriffen.

Die Neuenburger Polizei suchte den Patienten und veröffentlichte eine Vermisstmeldung, nachdem dieser aus der psychiatrischen Klinik geflüchtet war. (Symbolbild)
Die Neuenburger Polizei suchte den Patienten und veröffentlichte eine Vermisstmeldung, nachdem dieser aus der psychiatrischen Klinik geflüchtet war. (Symbolbild) - KEYSTONE/SANDRO CAMPARDO

«Es lag keine schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht vor», sagte Gerichtspräsident Emmanuel Piaget am Donnerstag. «Die getroffene Entscheidung war nicht unvertretbar und überschritt das zulässige Risiko nicht.»

Das Gericht verwies auf die Unberechenbarkeit des Patienten. «Es besteht kein adäquater Kausalzusammenhang», sagte der Richter. Der Patient habe sich ruhig verhalten und seine Medikamente eingenommen. Deshalb sei ihm erlaubt worden, mit seiner Familie die Cafeteria zu besuchen. Dort sei er geflüchtet und habe anschliessend mehrere Personen angegriffen.

Das Polizeigericht von Neuenburg hatte am 13. Dezember 2024 bereits zwei der drei beschuldigten Psychiater freigesprochen. Der Chefarzt war damals wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 400 Franken verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legten sowohl der Chefarzt als auch vier der fünf Privatkläger Berufung ein.

Im April 2018 hatte der Patient, ein 31-jähriger Mann, in Valangin zwei ihm unbekannte Frauen mit einer Axt angegriffen. Die beiden Opfer wurden nicht lebensgefährlich verletzt.

Kommentare

User #443 (nicht angemeldet)

Und überhaupt? Wieso muss man ein Risiko überhaupt zulassen?? Dort fängt die Fahrlässigkeit anderen gegenüber ja schon an????

User #443 (nicht angemeldet)

Wenn man sieht, wohin dies mit dem Patient geführt hat, war es halt doch nicht vertretbar. Solange der Patient sich nichts antut, wird dieser als ungefährlich eingestuft, aber dass er eine grössere Gefahr für andere als für sich selbst darstellt, wird schlichtweg nicht berücksichtigt. Hauptsache er ist nicht gefährdet; dies scheint das Wichtigste, wo die Patienten in den wenigsten Fällen für sich selbst eine Gefahr sind.

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