Freispruch

Amok-Drohung an Uni Zürich: Illegale Beweise führen zu Freispruch

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Anonyme Gewaltdrohungen gegen die Universität Zürich auf einer Internet-Plattform haben im Juni 2024 einen Polizeieinsatz ausgelöst. Das Aargauer Obergericht sprach den 32-jährigen Schweizer, den Verfasser der Drohungen, nun frei. Die Ermittler hatten sich die Nutzerdaten auf illegalem Weg beschafft.

Das Aargauer Obergericht hat einen 32-jährigen Schweizer freigesprochen. Er schrieb auf einer Chat-Plattform heftige Drohungen gegen die Universität Zürich. Die Kantonspolizei Züric...
Das Aargauer Obergericht hat einen 32-jährigen Schweizer freigesprochen. Er schrieb auf einer Chat-Plattform heftige Drohungen gegen die Universität Zürich. Die Kantonspolizei Züric... - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Diese Tatsache macht die von der Kantonspolizei Zürich in Deutschland beschafften Beweise nicht verwertbar, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Aargauer Obergerichts hervorgeht.

Die Behörden hätten für die grenzüberschreitende Datenbeschaffung letztlich zwingend den Weg der internationalen Rechtshilfe beschreiten müssen. Oder sie hätten zumindest die Genehmigung eines Zwangsmassnahmengerichts einholen müssen, wie es im Urteil heisst.

Da die erforderliche richterliche Bewilligung gefehlt habe, entbehre die direkte Erhebung der Daten in Deutschland jeglicher gesetzlicher Grundlage, hält das Obergericht fest.

Zwar habe die Kantonspolizei Zürich in ihrem Bericht ausdrücklich um eine nachträgliche Datenlieferung im Rahmen einer internationalen Rechtshilfe gebeten. Doch die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl habe einfach die in Deutschland erhobenen Randdaten zu den Akten gelegt.

Am Morgen des 25. Juni 2024 waren in der anonymen App «Jodel» im Kanal «@RWI» besorgniserregende Nachrichten aufgetaucht. Ein anonymer Nutzer drohte damit, an der Universität Zürich Professoren und andere Menschen zu töten. Die Kantonspolizei Zürich wurde darüber informiert: Sie ergriff umgehend Sicherheitsmassnahmen und leitete Ermittlungen ein, um den Verfasser ausfindig zu machen.

Die Kantonspolizei wandte sich direkt an die in Berlin ansässige Betreiberfirma, die The Jodel Venture GmbH. Das Unternehmen lieferte daraufhin sogenannte Randdaten wie die IP-Adresse, die Koordinaten des Erstellungsortes sowie Datum und Uhrzeit der Posts, wie aus den Erwägungen des Obergerichts hervorgeht.

Mit Hilfe dieser Daten und der Universität Zürich wurde schliesslich ein mutmasslicher Täter ermittelt. Die Kantonspolizei Aargau rückte aus und verhaftete den im Freiamt lebenden Schweizer. Er wurde gleichentags wieder entlassen. Es gab eine Hausdurchsuchung.

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verurteilte den Mann per Strafbefehl wegen Schreckung der Bevölkerung und wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Er erhob Einsprache.

Der Präsident des Bezirksgerichts Muri verurteilte ihn einzig wegen versuchter Schreckung der Bevölkerung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Der Mann gelangte ans Obergericht: Er verlangte, dass die von der Plattform gelieferten Randdaten und die Folgebeweise aus den Akten zu entfernen sind.

Das Obergericht sprach dem 32-Jährigen eine Genugtuung von 200 Franken für einen Tag zu Unrecht erlittene Haft zu. Auch die Verfahrenskosten gehen zulasten der Staatskasse, welche zudem die amtliche Verteidigerin des Beschuldigten mit 4300 Franken entschädigen muss. (SST.2025.69 vom 27.1.2026)

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