An einer Volksschule in Zürich hängten Lehrerinnen Werbeplakate für den «Feministischen Streik» auf. Der Stadtrat stellt einen Verstoss gegen das Gesetz fest.
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Ein Foto des «Feministischen Streiks» vom Sommer 2023. Werbung für die Veranstaltung an einer öffentlichen Volksschule sorgte in Zürich für Unmut. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrere Lehrerinnen in Zürich hängten Werbeplakate für den «feministischen Streik» auf.
  • Öffentliche Volksschulen müssen jedoch rechtlich politisch neutral sein.
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Es ist der 14. Juni 2023, 10 Uhr, und die Kinder des Schulhauses Altstetterstrasse in Zürich toben im Pausenhof. Gleichzeitig hängen mehrere Lehrerinnen Werbebanner für den «Feministischen Streik» auf dem Basketballplatz auf. Die Banner zeigen drei Frauen mit erhobenen Händen und das Datum des Streiks.

SVP-Gemeinderat Samuel Balsiger spazierte zufällig zu dieser Stunde an der Volksschule vorbei – und war geschockt. Denn laut Kantonsgesetz müssen öffentliche Volksschulen politisch und konfessionell neutral sein. Zusammen mit seinem Parteikollegen Johann Widmer stellten sie eine Interpellation an den Stadtrat und fragten nach der Rechtmässigkeit dieser Aktion.

Stellungnahme des Stadtrats

Der Stadtrat hat nun geantwortet und betont die politische Neutralität der öffentlichen Volksschulen. Er stellt klar, dass Werbung an Schulen nur für kulturelle oder sportliche Zwecke genehmigt wird. Politische Werbung sei ausdrücklich verboten.

Daher ist es nicht gestattet, Abstimmungsplakate oder ähnliches an Schulfassaden anzubringen. Auch das Verteilen von kommerziellen, parteipolitischen oder konfessionellen Werbematerialien auf dem Schulgelände ist verboten. Der Stadtrat stellt fest, dass das Aufhängen der Streikbanner ein Verstoss gegen dieses Verbot darstellte.

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Balsiger zeigte sich laut «NZZ» überrascht: «Aber das ist ein sehr klares Statement des Stadtrats.» Er betonte, dass Schulen kein Ort für politische Propaganda seien und fragte: «Was sollen die Kinder mit dieser Botschaft anfangen?»

Politische Neutralität bedeutet nicht Wertneutralität

Balsiger argumentiert weiter, dass wenn das Verbot für eine politische Seite gelte, es auch für die andere Seite gelten müsse.

In seiner Antwort bekräftigt der Stadtrat jedoch auch eine zuvor getroffene Entscheidung: Städtischen Mitarbeitenden soll die Teilnahme am Frauenstreik und anderen Veranstaltungen ermöglicht werden, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Er stellt klar, dass politische Neutralität nicht Wertneutralität bedeutet. Die Gleichstellung von Frauen und Männern sollte an Schulen ausgewogen thematisiert werden.

Der Unterricht sei laut Präsidentin der Kreisschulbehörde Letzi, Ursula Sintzel (SP), durch die Aktion der Lehrerinnen nicht gestört worden. Sie betont auch, dass mit den Lehrpersonen gesprochen und das Problem erörtert wurde.

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