Vor dem Obergericht des Kantons Zürich steht ab Montag eine Frau, die versucht haben soll, ihren Mann zu vergiften und mit einem Ladekabel zu erdrosseln.
Obergericht des kantons zürich
Das Obergericht des Kantons Zürich am Hirschengraben in Zürich. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Zürich steht heute eine Frau vor Gericht, die versucht haben soll, ihren Mann zu töten.
  • Auch ihr Mann muss sich verantworten: Er soll sie vergewaltigt und misshandelt haben.

Vor dem Obergericht Zürich steht eine Frau, die ihren Mann angeblich vergiften und mit einem Ladekabel erdrosseln wollte. Gleichzeitig muss sich ihr Mann verantworten. Er soll seine Frau immer wieder vergewaltigt und misshandelt haben.

Das Bezirksgericht Zürich hatte im November 2020 keine Zweifel an der Schuld der heute 54-jährigen Frau aus dem Kosovo.

Sie habe dem Mann an einem Abend im April 2018 Medikamente in ein Getränk gemischt, um ihn damit zu vergiften. Als er am folgenden Morgen noch lebte, zurrte sie ihm ein Ladekabel um den Hals, um ihn zu erdrosseln. Er überlebte auch das.

Nicht aus Notwehr, sondern aus Eifersucht

Gehandelt habe sie laut Gericht nicht aus Notwehr, wie sie geltend gemacht hatte. Sie sei vielmehr eifersüchtig gewesen, weil der Mann im Kosovo eine deutlich jüngere Geliebte gehabt habe. Zudem habe sie das Vermögen der Familie sichern wollen, das sie wegen der Liebschaft in Gefahr sah.

Das Gericht verurteilte sie wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren. Es ordnete eine Landesverweisung von sieben Jahren an. Damit blieb es deutlich unter der Forderung der Anklage.

«Im Zweifel für den Angeklagten»

Den heute 49-jährigen Mann, ebenfalls aus dem Kosovo stammend, hat das Bezirksgericht hingegen freigesprochen. Zwar schloss es nicht aus, dass die Frau Opfer des Ehemannes gewesen sei. Die Beweise reichten aber nicht für eine Verurteilung.

Das Gericht folgte deshalb dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten». Eine bedingte Geldstrafe erhielt der Kosovare dagegen wegen Sozialhilfebetrugs.

Der Staatsanwalt hatte für die Frau eine 16-jährige Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes gefordert. Für den Mann verlangte er vier Jahre Freiheitsentzug wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Die Frau wollte der Ankläger für 15 Jahre, den Mann für 10 Jahre des Landes verwiesen haben. Die Verteidiger forderten jeweils Freisprüche.

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