Gericht in Mels SG verhandelt tragischen Rollstuhlunfall
Am Dienstag hat am Kreisgericht in Mels SG der Prozess gegen sieben Personen der Gemeinde Bad Ragaz, der Pizolbahnen und von Heidiland Tourismus begonnen. Sie müssen sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Mehrere Verteidiger der Beschuldigten wiesen zu Beginn des Prozesses die Anklage zurück. Sie sei ungenau; Protokolle und Beweismittel seien nicht verwertbar. Das Verfahren soll eingestellt werden. Die Einzelrichterin wies mehrere Anträge ab.
Eine damals 64-jährige Frau begleitete ihren Mann, der auf einen Elektrorollstuhl angewiesen war, auf dem Heidiweg am Pizol. Auf dem Webauftritt der Pizolbahnen beziehungsweise von Heidiland Tourismus entdeckte er, dass der Wanderweg rollstuhlgängig sei.
Diese Information war falsch. Deshalb müssen sich die Beschuldigten wegen einer Verletzung der Sorgfaltspflicht verantworten. Auf dem Weg stürzte das Paar eine Böschung hinunter. Die Frau wurde unter ihrem Mann und seinem Rollstuhl begraben. Dabei erlitt sie eine Querschnittlähmung.










