Gericht

Alle Beschuldigten verweigern vor Gericht in Mels SG die Aussage

Keystone-SDA
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Sarganserland,

Am Dienstag haben alle sieben Beschuldigte am Kreisgericht in Mels SG die Aussage verweigert. Sie müssen sich nach einem tragischen Rollstuhlunfall auf dem Pizol wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

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Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels. - keystone

Der Gerichtsprozess dreht sich um die Frage, ob ein folgenschwerer Unfall auf einem Wanderweg auf dem Pizol hätte verhindert werden können und wer dafür die Verantwortung trägt.

Die Staatsanwaltschaft wirft den sieben teils ehemaligen Verantwortlichen der Gemeinde Bad Ragaz, der Pizolbahnen und von Heidiland Tourismus eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor.

Eine damals 64-jährige Frau begleitete ihren Mann, der auf einen Elektrorollstuhl angewiesen war, auf einem Wanderweg auf dem Pizol. Auf der Internetseite der Pizolbahnen beziehungsweise von Heidiland Tourismus habe der Mann laut Anklageschrift entdeckt, dass der sogenannte Heidipfad ab der Bergstation Pizol als rollstuhlgängig beworben wurde.

Diese Information sei falsch gewesen. Tatsächlich war er gemäss Anklage als Bergwanderweg beschildert. «Es gab vor Ort kein Schild, welches den Weg als einen Rollstuhlweg ausgezeichnet hätte.»

Auf dem Weg von der Bergstation Pardiel zum Aussichtspunkt der Alp Schwarzbüel kam der Rollstuhl ins Schlittern. Das Paar stürzte eine Böschung hinunter.

Die Frau wurde unter ihrem Mann und seinem Rollstuhl eingeklemmt. Während sich der Mann nur leicht verletzte, erlitt die Frau eine Querschnittlähmung. Sie und zwei Söhne lassen sich am Prozess von ihrem Anwalt als Privatkläger vertreten.

Auf der Anklagebank müssen an den vorgesehenen fünf Verhandlungstagen Personen Platz nehmen, die zum Zeitpunkt des Unfalls folgende Posten besetzten: Der damalige Gemeindepräsident von Bad Ragaz, der Leiter Bau und Betrieb der Gemeinde, der Leiter des Werkbetriebs, der CEO und der Marketingchef der Pizolbahnen sowie der CEO und der Leiter Kommunikation der Tourismusorganisation Heidiland.

Am Dienstag verweigerten alle Beschuldigten jegliche Aussage vor Gericht. Die Richterin wollte etwa erfolglos in Erfahrung bringen, wer für den Unterhalt des Wanderwegs oder den Inhalt der entsprechenden Internetseiten verantwortlich war. Sämtliche Angeklagten gaben zu den Fragen die gleiche Antwort: «Auf Anraten meines Anwalts verweigere ich die Aussage.»

Mehrere Verteidiger der Beschuldigten wiesen zu Beginn des Prozesses die Anklage zurück. Sie sei ungenau; Protokolle und Beweismittel seien nicht verwertbar. So sei etwa ein Augenschein vor Ort erst zwei Jahre nach dem Unfall vorgenommen worden, erklärte eine Anwältin. Niemand wisse genau, wie sich der Unfall ereignet hatte. Das Verfahren solle eingestellt werden.

Die Einzelrichterin wies mehrere Anträge ab und setzte den Prozess fort. Nach der Befragung der Angeklagten unterbrach das Gericht den Prozess. Dieser wird am Mittwoch mit den Vorträgen der Staatsanwältin sowie des Anwalts der Privatkläger fortgesetzt. Erst dann werden die Strafanträge bekanntgegeben.

Der Vorfall ereignete sich bereits im Juli 2016. Ursprünglich verzichtete die Staatsanwaltschaft darauf, eine Strafverfolgung einzuleiten. Dies ist einem Entscheid der St. Galler Anklagekammer vom Oktober 2017 zu entnehmen. Darin wird aufgrund einer Beschwerde der Nichtanhandnahmeentscheid der Staatsanwaltschaft gerügt:

«Sollte sich zeigen, dass der Weg als rollstuhlgängig beworben wurde, obwohl er den hierfür nötigen Anforderungen nicht entsprach, würden sich verschiedene rechtliche Fragen insbesondere zu möglichen Fahrlässigkeitsdelikten stellen», heisst es im damaligen Entscheid der Anklagekammer.

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