Gericht

Gericht entscheidet: «Sugus»-Kündigungen sind ungültig

Das Bezirksgericht Zürich hat rund um die Kündigungen in den «Sugus»-Häusern ein Urteil gefällt. Es hält die Kündigungen für ungültig.

Sugus-Häuser
Das Bezirksgericht in Zürich hat die Kündigungen in den Sugus-Häusern für ungültig erklärt. - Nau.ch / Nico Leuthold

Das Wichtigste in Kürze

  • Ende 2024 kündigte die Vermieterin der «Sugus»-Häuser in Zürich allen Mietenden.
  • Die Wohnblöcke müssten totalsaniert werden, hiess es von Vermietenden-Seite.
  • Nun entscheidet das Zürcher Bezirksgericht, dass die Kündigungen ungültig sind.

Überraschende Wende im Streit um die Wohnungskündigungen in den «Sugus»-Häusern beim Zürcher Hauptbahnhof: Das Mietgericht ist nicht auf die Klage der Vermieterinnen der «Sugus»-Häuser gegen die Mieterinnen und Mieter von 26 Wohnungen eingetreten.

Das teilte das Bezirksgericht am Dienstag mit. Die Vermieterinnen hätten es versäumt, in ihrer Klage die Gegenparteien sowie den Streitwert genau zu bezeichnen.

Dies sei jedoch zwingend, auch bei Verfahren um Kündigungen, die gegen eine Vielzahl von Mieterinnen und Mieter ausgesprochen wurden.

Was hältst du von den Sugus-Kündigungen?

Zu Ende dürfte der Rechtsstreit um die Kündigungen damit aber noch nicht sein.

Denn der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. Für die Vermieterinnen besteht die Möglichkeit, das Urteil ans Obergericht des Kantons Zürich weiterzuziehen.

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Nau.ch besuchte einen Mieter vor einem Jahr nach den ausgesprochenen Leer-Kündigungen. - Nau.ch / Nico Leuthold

Die Mieterinnen und Mieter der «Sugus»-Häuser hatten im Dezember 2024 allesamt die Kündigung erhalten. Daraufhin formierte sich in der Bevölkerung, in der Politik und in den Reihen der Mietenden Widerstand.

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SP-Nationalrätin Jacqueline Badran sagt, mit den Sugus-Kündigungen werde «endlich etwas an die Oberfläche gespült, das jeden Tag in der Schweiz geschieht.» - Nau.ch / Nico Leuthold

Ende Juni 2025 entschied die Schlichtungsbehörde dann zugunsten der Mietenden. Denn: Die Vermieterin begründete die Kündigungen mit einer geplanten Totalsanierung. Konkrete Pläne dafür lagen damals jedoch nicht vor.

Nach dem Entscheid der Schlichtungsbehörde reichten die «Sugus»-Vermieterinnen vor dem Bezirksgericht in Zürich Klage ein.

Diese wurde vom Gericht als unzulässig abgelehnt. Da sie zeitgleich alle Vorschläge der Schlichtungsbehörde ablehnte, werden diese nach der Klageabwendung nun zu rechtskräftigen Urteilen.

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Kommentare

User #4170 (nicht angemeldet)

Bravo. Die Gerechtigkeit hat gesiegt. Hehehe. LOL.

User #5544 (nicht angemeldet)

Die SVP liebt aber Planwirtschaft, wenn es um die Landwirtschaft geht. Die Aufhebung der Industriezölle (BBl 2021 2330) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Dies hatte der Bundesrat in seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden, nachdem die notwendige Änderung des Zolltarifgesetzes am 1. Oktober 2021 durch das Parlament verabschiedet worden war. Mit Inkrafttreten der Massnahme wurden alle Einfuhrzölle für Industrieprodukte (HS-Kapitel 25-97) unabhängig von deren Warenursprung und Warenlieferweg auf null gesetzt. Ausgenommen von der Aufhebung der Zölle sind alle Agrarprodukte (HS-Kapitel 1-24 sowie wenige Agrarprodukte in den Kapiteln 35 und 38). Die verbleibenden Zölle auf Agrarprodukte werden weiterhin als Gewichtszölle erhoben. Ebenfalls am 1. Januar 2024 wurde die Zolltarifstruktur für Industrieprodukte mittels Zusammenführung und Senkung der Anzahl Tarifnummern vereinfacht. Die Tarifstruktur für Agrarprodukte blieb dabei unverändert.

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