Firmenchef nach Flugzeugabsturz in Colombier NE verurteilt
Der Chef eines Flugzeugwartungsunternehmens ist am Dienstag in Neuenburg wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Hintergrund ist der Absturz eines Schulungsflugzeugs im Jahr 2017 in Colombier NE mit zwei Todesopfern.

Das Gericht sah einen Kausalzusammenhang zwischen mangelhafter Wartung und dem Unfall. Die Strafe beträgt 120 Tagessätze zu 150 Franken und wurde bedingt ausgesprochen.
Laut Richter Lino Hänni vom Regionalgericht Littoral und Val-de-Travers kam es bei der Wartungsfirma Mecanair zu einem «internen Versagen». Das Flugzeug mit 1493 Betriebsstunden hatte die Wartungsfrist um 89 Stunden überschritten. Unter Berücksichtigung der 10-Prozent-Toleranz waren es 49 Stunden.
Das für den Erhalt der Lufttüchtigkeit zuständige Unternehmen verletzte damit Wartungspflichten. Diese Versäumnisse hätten zur Entstehung eines Risikos beigetragen.
Der Angeklagte hatte am Montag erklärt, dass die Wartungswerkstatt bei 1335 Stunden eine «sehr umfangreiche» ungeplante Intervention vorgenommen habe, die als vollständige Inspektion bewertet worden sei und dem Flugzeug wieder Flugpotenzial verschafft habe.
Das Gericht widersprach. Es verwies auf klare Vorgaben des Bundesamtes für Zivilluftfahrt. Ungeplante Wartungen könnten planmässige Kontrollen nicht ersetzen.
In einem weiteren Punkt folgte das Gericht dem Angeklagten. Acht Meldungen über Leistungsverlust lagen vor. Die Verantwortung für die Wiederinbetriebnahme lag jedoch beim lizenzierten Mechaniker. Eine Pflichtverletzung des für den Erhalt der Lufttüchtigkeit zuständigen Unternehmens verneinte das Gericht deshalb.
Dennoch sah das Gericht einen wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen Wartungsmängeln und Unfall. Bei einer planmässigen 400-Stunden-Kontrolle wäre der Mangel am Vergaser vermutlich entdeckt worden.
Die Verteidigung bestritt den Zusammenhang. Auch die Besatzung traf laut der Untersuchung eine falsche Entscheidung. Der 35-jährige Fluglehrer und sein 40-jähriger Schüler versuchten nach einem Leistungsverlust des Motors zur Piste zurückzukehren. Das Flugzeug geriet ins Trudeln und stürzte ab.
Das Gericht sprach Genugtuungen von 60'000 Franken pro Ehepartner sowie 30'000 Franken pro Kind zu. Ob Berufung eingelegt wird, war zunächst offen.














