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    Ex-SVP-Grossrat: Wussten Therapeuten längst von seinen Übergriffen?

    Simon Huber
    Simon Huber

    Aarau,

    Gegen einen Aargauer Ex-SVP-Grossrat wurde Anklage wegen mehrfachen Missbrauchs erhoben. Der Fall wirft Fragen zur Schweigepflicht von Therapeuten auf.

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    Der Ex-SVP-Grossrat soll bereits Jahre zuvor Therapeuten von Übergriffen erzählt haben. (Symbolbild) - Pexels

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Ex-SVP-Grossrat aus dem Aargau steht unter Anklage wegen mehrfachen Missbrauchs.
    • Der Fall wirft die Frage auf, ob frühere Warnsignale bei Therapeuten übersehen wurden.
    • Experten fordern einheitliche Leitlinien für die Entbindung von der Schweigepflicht.

    Der 57-jährige Ex-SVP-Grossrat soll seine Partnerin sowie deren minderjährige Tochter mit K.-o.-Tropfen betäubt und missbraucht haben. Die damals 15-Jährige wurde laut Anklage über 40-mal sediert und rund 40 Stunden lang missbraucht.

    Seine Ex-Frau soll der Aargauer rund 140-mal missbraucht haben, teils mit eigenen Videoaufnahmen als Beweis.

    K.o.-Tropfen
    Ein Ex-SVP-Grossrat soll seine Partnerin, deren minderjährige Tochter und seine Ex-Frau mit K.-o.-Tropfen betäubt und missbraucht haben. - keystone

    Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem mehrfachen versuchten Mord und Vergewaltigung vor. Er sitzt seit 2023 in Untersuchungshaft, die Anklage ist beim Bezirksgericht Baden hängig.

    Er bestreitet wesentliche Teile der Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

    Frühere Warnsignale bei Therapeuten?

    Wie die «SonntagsZeitung» berichtet, soll der Ex-Grossrat bereits Jahre zuvor Therapeuten von sexuellen Übergriffen erzählt haben.

    Aufgeflogen sei er erst 2023, als die Mutter der Minderjährigen ihn überraschte und die Polizei alarmierte. Das wirft die Frage auf, ob die Taten früher hätten verhindert werden können.

    Therapeuten stehen zwischen Schweigepflicht und Opferschutz

    Für Therapeuten stellt sich die Frage, wie sie reagieren müssen, wenn Patienten von möglichen Straftaten erzählen. Sandra Sommer, Psychotherapeutin in Bern, nennt das gegenüber der Zeitung eine Gratwanderung. Die Schweigepflicht müsse hoch gewichtet werden, sonst würden Betroffene keine Hilfe mehr suchen.

    Psychiater
    Experten fordern klarere Regeln für Therapeuten im Umgang mit möglichen Straftaten. (Symbolbild) - Pexels

    Andreas Hill, leitender Arzt an der PUK Zürich, sagt zur «SonntagsZeitung»: Eine Meldepflicht für vergangene Delikte gibt es nicht. Bei drohenden Taten kann er die Schweigepflicht brechen, muss aber nicht.

    Einmal schaltete er die Polizei ein, der Patient wurde im Behandlungszimmer verhaftet, eines der schlimmsten Erlebnisse seiner Karriere.

    Politischer Wandel bei Kinderpornografie

    Bei Kinderpornografie zeichnet sich ein Wandel ab: SP-Nationalrat Jean Tschopp brachte eine Motion durch, die Fachpersonen zur Meldung verpflichten soll. Der Bundesrat unterstützt sie, nur die SVP lehnte ab.

    Verdient der Angeklagte eine lebenslange Freiheitsstrafe?

    Tschopp könnte sich auch eine Ausweitung auf häusliche Gewalt vorstellen.

    Therapeuten bleiben mit dieser Entscheidung oft allein. Andreas Hill erzählt von einem Patienten mit Attentatsplänen und illegalen Waffen, den er nicht meldete, da es bei Gedanken blieb. «Man muss wissen, wann die Linie überschritten ist», sagt er.

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