SVP-Asylchef: Ex-Grossrat soll «knallhart bestraft» werden
SVP-Asylchef Pascal Schmid fordert eine harte Strafe für den Aargauer Ex-Grossrat. Er setzt sich für eine Mindesthaftstrafe für Vergewaltiger ein.

Das Wichtigste in Kürze
- Pascal Schmid fordert, dass der Aargauer Ex-SVP-Grossrat «knallhart bestraft» wird.
- Dem Ex-Politiker wird vorgeworfen, die Tochter seiner Partnerin betäubt und vergewaltigt zu haben.
- Asylchef Schmid setzt sich für Mindeststrafen für Vergewaltiger ein.
Einem ehemaligen SVP-Grossrat aus dem Aargau wird vorgeworfen, die minderjährige Tochter seiner Partnerin unzählige Male betäubt und vergewaltigt zu haben. Seit drei Jahren sitzt er schon in Untersuchungshaft, der Prozess wird verschleppt. Und es wird befürchtet, dass er gar nie ins Gefängnis muss.
Jetzt hat sich mit Pascal Schmid, Nationalrat und Asylchef der SVP, ein hochrangiger Vertreter der Partei zum Fall geäussert. Auf Facebook schreibt er: «Solche abscheulichen Verbrechen müssen knallhart bestraft werden.»

Müsse jemand, der solche Untaten begangen hat, nicht ins Gefängnis, wäre das «eine unglaubliche Verhöhnung der Opfer», so Schmid.
Aus seiner Sicht braucht es dringend «mehr Konsequenz und weniger Kuscheljustiz». Er prangert an, dass jeder dritte Vergewaltiger nicht ins Gefängnis müsse. «Das ist der wahre Skandal.»
Schmid verweist auf seinen Vorstoss für Mindeststrafen für Vergewaltiger: drei Jahre Haft und bei besonders brutalen Fällen fünf Jahre Haft.
Gleichzeitig kritisiert er die Linken, die «nur Ja heisst Ja» fordern. Für Schmid ist das «pure Ablenkung und Symbolpolitik. Man(n) müsste also jeweils vorrangig eine schriftliche Einwilligung einholen, um keine Verurteilung zu riskieren». Wer das Ja nicht beweisen könne, gelte als Vergewaltiger.

Der Aargauer Grossrat soll die minderjährige Tochter seiner Partnerin monatelang betäubt und vergewaltigt haben. Die Taten filmte er teilweise. In mindestens einem Fall brachte er das Mädchen in akute Lebensgefahr, weshalb ihm auch versuchter Mord vorgeworfen wird.
Auch soll er seine Partnerin und seine Ex-Frau weit über hundert Mal betäubt und missbraucht haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Es ist die höchstmögliche Strafe.












