Ex-Kantonspolizist steht in Affoltern am Albis vor Gericht
Ein ehemaliger Zürcher Kantonspolizist steht wegen mutmasslichen Diebstahls an einem Tatort vor Gericht.

Ein früherer Zürcher Kantonspolizist steht Dienstag selber in Affoltern am Albis vor Gericht. Der 59-Jährige soll an einem Tatort mit zwei Toten Geld gestohlen haben.
Wie der Ex-Polizist schliesslich an das Geld kam, konnte auch die Staatsanwaltschaft nicht genau rekonstruieren. Für sie sind zwei Varianten möglich, die beide in der Anklage stehen: Die für den Beschuldigten schlechtere Variante ist der Einbruch.
Laut Anklageschrift wäre der Beschuldigte demnach am 11. Juni 2024 mit einem Brecheisen in das Haus eingedrungen, in dem eine Woche zuvor ein 80-Jähriger zuerst seine Frau und danach sich selber getötet hatte. Am Tatort war damals auch der Beschuldigte anwesend.
Im Innern des Hauses in Knonau habe er dann zwei Portemonnaies der Verstorbenen gestohlen, in denen bis zu rund 3000 Franken waren.
Zwei mögliche Tathergänge
Weil ihn ein Nachbar beobachtet habe, soll er eine Stunde später einen falschen Eintrag im Polizei-Informationssystem (Polis) gemacht haben. Darin spricht der Polizist von «zwei Männern (mutmasslich Maghreb)», die er bei dem Haus gesehen habe. Diese seien danach verschwunden, Einbruchsspuren habe es keine gegeben.
Diese beiden Unbekannten spielen auch in der zweiten Variante eine Rolle: Bei diesem möglichen Tathergang hätte der ehemalige Polizist die beiden beim Haus gesehen, als er gegen 6.30 Uhr vorbeifuhr.
Er habe vor dem Haus ein Brecheisen entdeckt und damit die Verfolgung aufgenommen. Auf seine Zurufe «Polizei, Police» habe ihm einer der beiden ein Portemonnaie zugeworfen. Der andere sei mit einem Messer auf ihn zugerannt.
Der Beschuldigte soll das Brecheisen in Richtung des Angreifers geworfen und dann die Flucht zum Auto ergriffen haben.
Vorwurf Urkundenfälschung im Amt
Allerdings wirft ihm die Staatsanwaltschaft auch in dieser für ihn «besseren» Variante vor, das Geld behalten zu haben. Diese Tatsache habe er dann im beschönigten Polis-Eintrag verschwiegen. Bei beiden Varianten kommt der Vorwurf Urkundenfälschung im Amt dazu.
Für die Variante Einbruch fordert die Staatsanwaltschaft 18 Monate Freiheitsstrafe bedingt, für die zweite Variante 14 Monate.
In beiden Fällen müsste der Ex-Kantonspolizist die Strafe also nicht absitzen. Für den 59-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.