Mutmasslicher Vergewaltiger steht vor dem Basler Strafgericht
Ein Mann steht in Basel wegen versuchter Tötung und schwerer Sexualdelikte vor Gericht.

Ein 27-Jähriger muss sich ab Dienstag wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie mehrerer schwerer Sexualdelikte vor dem Strafgericht Basel-Stadt verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vollendete und versuchte Vergewaltigung vor. Dem Spanier droht ein Landesverweis.
Der Beschuldigte soll in den frühen Morgenstunden des 9. Dezember 2023 eine ihm vom Sehen bekannte Frau auf einer öffentlichen Toilette auf der Claramatte in Basel vergewaltigt haben, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.
Gemäss Beschreibungen der Staatsanwaltschaft sei der Beschuldigte brutal vorgegangen und habe mit Todesdrohungen und Gewalt die Duldung sexueller Handlungen erzwungen.
Knapp ein Jahr später, am Morgen des 31. August 2024, soll der Beschuldigte in Basel in die Wohnung einer ihm unbekannten 65-jährigen Frau eingedrungen sein und versucht haben, sie zu vergewaltigen. Dabei habe er durch Unterbruch der Luftzufuhr auch ihr Leben gefährdet und zusätzlich ihren Tod in Kauf genommen, als er sie mit einem Messer nahe des Halses verletzt habe.
Zwei brutale Übergriffe
Vor der Tat auf der Claramatte begegneten sich die beiden im Ausgang in Basel und der Beschuldigte gab an, das Opfer zu einer Bar zu führen, die noch offen hatte, wie es weiter heisst. Unterwegs habe er ihr das Handy weggenommen. Bei der Claramatte habe er sie dann, unter dem Vorwand, auf die Toilette zu müssen, in die dortige WC-Anlage gezwungen.
Bezüglich der Tat in der Wohnung schreibt die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte habe sich Zutritt verschaffen können, weil die Türen nicht verschlossen waren. Auch in diesem Fall wird ein brutales Vorgehen beschrieben, so unter anderem Gewalt und Drohungen gegen das Opfer wie auch unter Zwang erduldete sexuelle Handlungen. Dabei sei er unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss gestanden.
Grausames Vorgehen
Der Beschuldigte habe in beiden Fällen grausam gehandelt, schliesst die Staatsanwaltschaft. Er habe beiden Opfern «fortdauernd» und «völlig unnötig Schmerzen und körperliche Schäden» zugefügt und sie «mannigfach» und «erheblich» erniedrigt.
Neben den Delikten gegen Leib und Leben sowie gegen die sexuelle Integrität erhob die Staatsanwaltschaft zudem Anklage wegen Freiheitsberaubung und Entführung, mehrfachem Diebstahl, mehrfacher Sachbeschädigung,
Hausfriedensbruchs, mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, mehrfachem Missbrauch von Ausweisen und Schildern, mehrfachen Fahrens ohne Ausweis sowie wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
So soll der Beschuldigte am 2. August 2023 in Egerkingen SO einen Töff gestohlen haben und damit ohne Ausweis, Versicherung oder gültige Kontrollschilder in der Region herumgefahren sein. Am 30. September habe er damit einen Unfall gebaut und den Töff nahe seines Wohnorts beschädigt liegen gelassen.
Anklagepunkte
Die Verteidigung wird ihre Argumente anlässlich der Hauptverhandlung vorbringen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.