Gericht

Pro-Palästina-Demonstrierende stehen vor Zürcher Gericht

Keystone-SDA
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Zürich,

Vier Demonstranten der Pro-Palästina-Proteste an der Zürcher ETH weigern sich, Geldstrafen zu zahlen und landen vor Gericht.

ETH
Die vier Demonstrierenden machten am 31. Mai 2024 bei einem Sitzstreik in der Haupthalle der ETH mit. (Archivbild) - keystone

Die Pro-Palästina-Proteste an der Zürcher ETH werden heute Dienstag ein Fall fürs Bezirksgericht: Vier Demonstrierende weigern sich, die Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Demo-Teilnehmenden im Oktober 2024 zu bedingten Geldstrafen verurteilt.

Diese Strafbefehle wollten diese jedoch nicht akzeptieren, weshalb es nun zum Gerichtsprozess kommt. Die Urteile dürften noch am Dienstag eröffnet werden.

Die vier Demonstrierenden machten am 31. Mai 2024 bei einem Sitzstreik in der Haupthalle der ETH mit. Rund 70 «Students for Palestine» forderten die Hochschule dabei auf, dass sie «klar Stellung zum anhaltenden Völkermord in gaza» beziehen solle.

Zudem solle die ETH alle Institutionen und Unternehmen boykottieren, welche israel unterstützen würden. Die Hochschule duldete den Sitzstreik jedoch nicht. An der ETH dürften Meinungen offen geäussert werden. Ihre Räume stünden aber nicht für politischen Aktivismus zur Verfügung.

Bewegungen verlieren «jegliche Legitimation»

Nachdem die «Students for Palestine» mehrere Fristen für die Räumung verstreichen liessen, trug die Polizei die Demonstrierenden schliesslich nach draussen. Die ETH erstattete daraufhin gegen mehrere Personen Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Auch an anderen Hochschulen gab es im Frühling 2024 Sitzstreiks zugunsten der palästinensischen Bevölkerung. Der Verband der Schweizer Studierendenschaften VSS verurteilte dies.

Mit ihren teilweise diskriminierenden Forderungen und Aufrufen zu Gewalt hätten die aktuellen studentischen Bewegungen «jegliche Legitimation verloren».

Der VSS vertrat jedoch auch die Ansicht, dass das Recht auf Protest und Versammlungsfreiheit gewahrt werden müsse. Protestaktionen und Besetzungen seien ein legitimes Mittel der Meinungsäusserung.

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