Rottweiler-Attacke auf Katze wird plötzlich zur Nebensache!
Eine Hundebesitzerin landet wegen ihres Rottweilers vor Gericht. Dort ergeben sich widersprüchliche Aussagen und ein Prozessfehler.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bezirksgericht Kulm verhandelte den Fall eines vermeintlichen Rottweiler-Angriffs.
- Wegen eines peinlichen Fehlers wurde der vorausgegangene Strafbefehl für nichtig erklärt.
- Zudem widersprachen sich die Zeugenaussagen zum Geschehen.
Im Sommer vergangenen Jahres trainierte eine Hundebesitzerin mit ihrem Rottweiler auf einer Wiese nahe der Villiger-Zigarrenfabrik ausserhalb von Reinach AG. Die zu dem Zeitpunkt nicht angeleinte Hündin erspähte eine Katze – und jagte sie prompt.
Per Strafbefehl wurden der Halterin deshalb Widerhandlungen gegen das Hunde- und Tierschutzgesetz vorgeworfen.
Die Anzeige wurde durch eine Augenzeugin erstattet, schreibt die «Aargauer Zeitung». Gemäss der Frau soll der Rottweiler die Katze mehrfach gepackt, geschüttelt und von einem Baum gezerrt haben.

Die Halterin selbst beteuert jedoch, ihre Hündin habe die Katze nicht gebissen, was zwei weitere Zeugen bestätigen. Ebenso wurden bei der Katze keine Verletzungen festgestellt.
Ein Zeuge äussert, die Situation sei chaotisch gewesen und die Anzeigeerstatterin habe «hysterisch herumgeschrien».
Fall gehörte überhaupt nicht ans Bezirksgericht Kulm
Im Laufe des Prozesses stellte das Gericht gemäss «Aargauer Zeitung» fest, dass die Beschuldigte durchaus eine verantwortungsvolle Halterin sei.
Unabhängig davon offenbarte sich dann noch ein folgenschwerer Fauxpas der Staatsanwaltschaft. Es stellte sich heraus, dass die Wiese, auf der der Vorfall geschah, gar nicht im Kanton Aargau liegt. Diese befindet sich bereits auf Gemeindegebiet der Luzerner Gemeinde Pfeffikon.
Das Bezirksgericht Kulm ist somit gar nicht zuständig. Der Anwalt der Beschuldigten hätten dies laut «AZ» sogar bei der Staatsanwaltschaft beanstandet.
«Mit minimalen Ortskenntnissen und einem geringen Mass an Sorgfalt hätte dies nicht passieren dürfen», sagt Gerichtspräsident Christian Märki. Die Staatsanwaltschaft kann den Fall nun ans Obergericht weiterziehen oder nach Luzern abgeben.