Anwalt von Thiam nennt E-Mail «Drohbotschaft»
Der Anwalt von Tidjane Thiam wirft der Haushälterin vor, Schweigegeld gefordert zu haben.

Der Anwalt von Tidjane Thiam hat dessen Haushälterin am Zürcher Obergericht vorgeworfen, ihrem Chef gedroht zu haben. Sie habe Schulden gehabt und darum auf eine rasche Zahlung gepocht. Dass die E-Mail an Thiams Assistentin in nettem Ton verfasst wurde, sei unerheblich, sagte der Anwalt am Mittwoch am Zürcher Obergericht.
«Diese E-Mail ist eine Schweigegeldforderung in höflicher Verpackung». Die Drohung mit dem IOK und den Gewerkschaften seien ein Ultimatum gewesen. Gefordert war eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten und eine Busse über 1200 Franken wegen versuchter Nötigung.
Vom Streit zur Rachekündigung
Die Staatsanwaltschaft nahm nicht am Berufungsprozess teil. Der Verteidiger der Beschuldigten forderte einen Freispruch. Sie habe unter einer hohen Arbeitsbelastung gelitten, habe rund um die Uhr arbeiten müssen, hielt der Verteidiger fest. Nach einem Streit mit der Partnerin von Thiam sei es zu einer Rachekündigung gekommen. Diese sei missbräuchlich gewesen, sagte der Verteidiger.
Thiam sei unter anderem wegen nicht gewährter Ferien und nicht bezahlter Überstunden zu einer Zahlung von rund 200'000 Franken verurteilt worden. Das Urteil sei zwar rechtskräftig, Thiam habe aber noch nicht gezahlt, sagte der Verteidiger.
Die Anzeige gegen seine Mandantin bezeichnete der Verteidiger als Reaktion auf den damals laufenden Zivilprozess. Seine Mandantin sei vom Kläger als «kriminelles Genie» bezeichnet worden.
Forderungen oder Angebote?
Sie habe jedoch immer hart gearbeitet und sei nie negativ aufgefallen. Auch Thiam habe sie nicht schaden wollen. Die Forderung von 587'000 Franken sei ein Angebot gewesen, die Assistentin hätte als Mediatorin dienen sollen.
Die E-Mail hätte gar nicht an Thiam gehen sollen, eine versuchte Nötigung sei das nicht, sagte der Verteidiger. In ihrem Schlusswort betonte die 43-Jährige, dass sie nur auf Thiam zugehen wollte.
Sie sei immer «extrem loyal» zu ihm gewesen und habe nie die Absicht gehabt, ihm zu schaden. «Ich kann nicht glauben, was hier geschieht». Das Gericht wird um 16.30 Uhr das weitere Vorgehen bekanntgeben.