Gericht

    Gericht spricht Statthalter von Dielsdorf höheren Lohn zu

    Keystone-SDA Regional
    Keystone-SDA Regional

    Zürich,

    Das Zürcher Verwaltungsgericht hat dem Statthalter von Dielsdorf deutlich mehr Lohn zugesprochen. Er erhält neu gleich viel wie seine städtischen Kollegen in Winterthur und Zürich.

    Mehr Lohn: Die Statthalter der Landbezirke im Kanton Zürich sollen nicht weniger verdienen als diejenigen der Stadtbezirke Zürich und Winterthur. Dies hat das Verwaltungsgericht entsc...
    Mehr Lohn: Die Statthalter der Landbezirke im Kanton Zürich sollen nicht weniger verdienen als diejenigen der Stadtbezirke Zürich und Winterthur. Dies hat das Verwaltungsgericht entsc... - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

    Der Bezirksratspräsident von Dielsdorf hat vor Gericht erfolgreich eine Lohnerhöhung eingeklagt, wie aus einem Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts vom Freitag hervorgeht. Der Regierungsrat muss ihn in die höhere Lohnklasse 24 statt 23 einstufen.

    Konkret hatte der Regierungsrat den Jahresgrundlohn des Dielsdorfer Statthalters ursprünglich auf 184'159 Franken festgelegt. Mit dem Sieg vor Gericht steigt dieser nun auf 195'248 Franken.

    Ungleiche Behandlung gestoppt

    Bisher wurden im Kanton Zürich nur die Statthalter der bevölkerungsreichen Bezirke Zürich und Winterthur in der höchsten Lohnklasse 24 eingereiht. Die Vorsteher der anderen zehn Bezirke landeten eine Stufe tiefer in der Klasse 23. Das Gericht kam nun jedoch zum Schluss, dass es für diese pauschale Unterscheidung keine sachliche Begründung gibt.

    Die Aufgaben der Statthalter seien grundsätzlich in allen Bezirken gleich. Sie leiten das Statthalteramt und präsidieren von Amtes wegen den Bezirksrat. Dass Zürich und Winterthur mehr Einwohner und folglich mehr Geschäfte haben, werde bereits durch zusätzliches Personal in den Kanzleien sowie grössere Bezirksräte ausgeglichen.

    Die bisherige Einreihung in die Lohnklasse 23 verletzt laut den Richtern das verfassungsmässige Rechtsgleichheitsgebot. Im öffentlichen Dienstverhältnis müsse gleiche Arbeit grundsätzlich gleich entlöhnt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    User #776 (nicht angemeldet)

    Darf ich auch vor Gericht gehen wenn ich eine höhere Rente möchte?

    User #4846 (nicht angemeldet)

    Wenn die Gier überhand nimmt

    Weiterlesen

    Touchscreen
    23 Interaktionen
    Lenkt ab
    heizöl
    58 Interaktionen
    Angespannte Lage

    MEHR GERICHT

    schweizerisches bundesgericht
    2 Interaktionen
    Ukraine-Sanktion
    3 Interaktionen
    Drohungen
    wefew
    125 Interaktionen
    7 Verletzte
    verteidiger
    85 Interaktionen
    Überraschende Wende

    MEHR AUS STADT ZüRICH

    Zürich
    Zürich
    gülsha
    223 Interaktionen
    Teures Bio
    Nach Cyberangriff
    21 Interaktionen
    Zürich