Bundesgericht

Debattenverbot an Waadtländer Schulen kommt vor Bundesgericht

Keystone-SDA
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Lausanne,

Der Rechtsstreit um ein Debattenverbot an Waadtländer Schulen geht in die nächste Runde. Nun soll das Bundesgericht entscheiden.

Debattenverbot Waadtländer Schulen
Das Debattenverbot an Waadtländer Schulen stösst auf viel Gegenwehr – und wird nun vor dem Bundesgericht verhandelt. - Keystone

Der Fall des Verbots von politischen Debatten in den Waadtländer Schulen vor den eidgenössischen Wahlen kommt vor Bundesgericht. Das Waadtländer Verfassungsgericht hatte Ende September einen Antrag auf Aufhebung des Verbots für unzulässig erklärt.

Die beim kantonalen Verfassungsgericht abgeblitzten Beschwerdeführer kündigten am Mittwoch an, beim höchsten Schweizer Gericht Berufung einzulegen. In ihrer Beschwerde kritisieren sie, dass sich das Verfassungsgericht geweigert habe, in der Sache Stellung zu nehmen.

Der Waadtländer Bildungsdirektor Frédéric Borloz hatte die Schuldirektionen am 31. August durch eine interne Weisung darüber informiert, dass politische Debatten an den Waadtländer Bildungsstätten in den zehn Wochen vor einer Wahl ab sofort verboten seien. Diese Richtlinie sollte laut Borloz den Stimmenfang während des Wahlkampfs verhindern und die Neutralität der Schule wahren.

Widerspreche der staatsbürgerlichen Bildung

Die Beschwerdeführer sind dagegen der Ansicht, dass eine Debatte in der Schule, wenn sie kontradiktorisch und in einem bestimmten Rahmen stattfindet, keine politische Propaganda darstellt und die Neutralität des Unterrichts nicht beeinträchtigt. Ein solches Verbot widerspricht ihrer Meinung nach der staatsbürgerlichen Bildung der Jugendlichen.

Mit ihrer Beschwerde vor dem Verfassungsgericht wollten sie eine aufschiebende Wirkung der Weisung des Staatsrats erreichen, um im Rahmen der eidgenössischen Wahlen im Oktober doch noch Debatten organisieren zu können. Ausserdem strebten sie auch auf einen Sieg in der Sache an, um die Weisung für nichtig erklären zu lassen. Nun hoffen sie auf das Bundesgericht.

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