Das Waadtländer Verfassungsgericht lehnte den Antrag auf Aufhebung des Debattenverbots an Schulen ab. Vor den Wahlen darf eskeine Polit-Diskussionen geben.
Fréderic Borloz
Dieser Mann setzte das Debattenverbot in Kraft: Der Bildungsdirektor Fréderic Borloz, - keystone

Im Kanton Waadt bleibt das von Bildungsdirektor Fréderic Borloz (FDP) eingeführte Debattenverbot an Schulen vor Wahlen in Kraft. Das Waadtländer Verfassungsgericht erachtete einen Antrag der 57 Beschwerdeführer auf Aufhebung des Verbots unzulässig war.

Ein vollständiges und begründetes Urteil werde den Parteien zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt, hiess es in einer Medienmitteilung des Staatsrats vom Freitagabend.

«Die Generaldirektionen und das Bildungsdepartement nehmen diesen Entscheid zur Kenntnis. Das Departement wird keine weiteren Kommentare abgeben, bevor es das vollständige Urteil erhalten hat», fügte die Regierung hinzu.

Neutralität der Schule müsse gewährt werden

Vor etwa zwei Wochen hatte dasselbe Gericht den betroffenen Parteien mitgeteilt, dass die normalerweise automatisch eintretende aufschiebende Wirkung derzeit nicht in Betracht komme. Die Beschwerde gegen das Debattenverbot war vor drei Wochen von mehreren Mitgliedern vor allem linker Parteien und Gewerkschaften eingereicht worden.

Das Debattenverbot sorgte über die Kantonsgrenzen hinaus für Aufsehen. Staatsrat Borloz hatte die Schuldirektionen am 31. August durch eine interne Weisung darüber informiert, dass politische Debatten an den Waadtländer Bildungsstätten in den zehn Wochen vor einer Wahl ab sofort verboten seien. Diese Richtlinie soll laut Borloz den Stimmenfang während des Wahlkampfs verhindern und die Neutralität der Schule zu wahren.

Debatte ist keine politische Propaganda

Die Beschwerdeführer hingegen sind der Ansicht, dass eine kontradiktorisch geführte Debatte in der Schule nicht unter politische Propaganda falle und die Neutralität des Unterrichts nicht beeinträchtige. Ein solches Verbot widerspricht ihrer Meinung nach der politischen Bildung junger Menschen.

Ihre Beschwerde zielte darauf ab, eine aufschiebende Wirkung der Weisung des Staatsrats zu erreichen, um Debatten im Rahmen der eidgenössischen Wahlen im Oktober zu organisieren. Die Gegner hoffen jedoch auch langfristig auf einen Sieg in der Sache. Ihr Ziel ist es, dass die Richtlinie für nichtig erklärt wird.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RegierungGericht