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Bundesgericht Güggeli: Urteil zwingt vegane Branche zu neuem Kurs

Ines Biedenkapp
Ines Biedenkapp

Lausanne,

Das Bundesgericht Güggeli-Urteil sorgt für Umbruch: Vegane Fleischersatzprodukte dürfen keine Tiernamen mehr tragen – die Branche reagiert vielschichtig.

Bundesgericht Güggeli:
Bundesgericht Güggeli: Nach dem Urteil dürfen vegane Produkte nicht mehr mit Tiernamen wie «Güggeli» oder «planted.chicken» werben. - keystone

Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden, dass vegane Fleischersatzprodukte nicht mehr mit Tierbezeichnungen beworben werden dürfen. «Güggeli» oder «planted.chicken» dürfen daher nicht mehr auf den Verpackungen stehen.

Die Richter kamen mit vier zu einer Stimme zum Schluss, dass solche Namen Konsumenten täuschen könnten. Das Urteil hebt eine frühere Entscheidung des Zürcher Verwaltungsgerichts auf, wie «Aargauer Zeitung» berichtet.

Bundesgericht Güggeli: Verfahren geht auf 2021 zurück

Im Zentrum des Verfahrens stand das Start-up Planted Foods aus Kemptthal ZH. Die Zürcher Lebensmittelkontrolle hatte dem Unternehmen bereits 2021 untersagt, Tiernamen auf pflanzlichen Produkten zu verwenden.

Bundesgericht Güggeli
Urteil Bundesgericht Güggeli: Die Unternehmen dürfen nicht mehr mit «Poulet» oder «Güggeli» auf den Verpackungen werben. - keystone

Planted wehrte sich, doch das Eidgenössische Departement des Innern zog den Fall weiter ans Bundesgericht. Die Mehrheit der Richter sah eine klare Täuschungsgefahr für Konsumenten, wenn Fleischersatzprodukte mit Tierbezeichnungen vermarktet werden, wie «SRF» berichtet.

Reaktionen der Branche auf das Urteil

Die Fleischwirtschaft zeigt sich erfreut über das Urteil. Philippe Haeberli, Kommunikationschef des Branchenverbands Proviande, erklärt gegenüber «SRF»:

«Wir haben mit Freude und Genugtuung von diesem Urteil Kenntnis genommen. Und wir finden es auch richtig, dass jetzt Klarheit herrscht.»

Haeberli betont, dass Proviande kein aktives Lobbying betrieben habe, sondern lediglich ein Interesse an klaren Produktbezeichnungen bestehe.

Planted Foods reagiert gelassen

Planted Foods hingegen kritisiert das Urteil, bleibt aber entspannt. Firmenvertreter verweisen darauf, dass die betroffenen Bezeichnungen nur einen kleinen Teil des Sortiments betreffen.

Bundesgericht Güggeli
Bundesgericht Güggeli: Allgemeine Begriffe wie «Geschnetzeltes» sind jedoch weiterhin erlaubt. - keystone

Die Verpackungen seien bereits mehrfach angepasst worden. Planted-Mitgründerin Judith Wemmer bezeichnet das Urteil laut «Aargauer Zeitung» als «einen politischen und nicht einem sachlichen Entscheid».

Experten und Behörden zur Rechtslage

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verweist darauf, dass spezifische Tier- und Fleischbezeichnungen nicht zulässig sind. Darunter fallen für vegane Produkte «Schwein», «Poulet» oder «Salami».

Isst du gerne vegetarische oder vegane Produkte?

Allgemeinere Begriffe wie «Wurst», «Steak» oder «Burger» bleiben erlaubt, sofern sie nicht gesetzlich geschützt sind, wie «Aargauer Zeitung» berichtet. Bundesrichterin Julia Hänni wies in der Verhandlung darauf hin, dass das Gesamtbild der Verpackung entscheidend sei.

Sie vertrat die Ansicht, dass Konsumenten die pflanzliche Herkunft der Produkte erkennen könnten. Die Mehrheit der Richter folgte jedoch der Argumentation, dass Tiernamen auf veganen Produkten eine Täuschung darstellen, wie «Züriost» berichtet.

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Kommentare

User #7597 (nicht angemeldet)

Echt jetzt? Wofür? Alles wird wie gehabt genau gleich gekocht, einziger Unterschied, anstatt Fleisch wird Gemüsefleisch verwendet. Anstatt tierische Lebensmittel, verwendet man pflanzliche Lebensmittel. Alles aber bleibt gleich, gegessen wird auch weiterhin wie gehabt.

User #1166 (nicht angemeldet)

Richtig so. Besser wäre: Labor Erzeugnis, das nach Fleisch schmecken und aussehen soll.

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