Bundesgericht Güggeli: Urteil zwingt vegane Branche zu neuem Kurs
Das Bundesgericht Güggeli-Urteil sorgt für Umbruch: Vegane Fleischersatzprodukte dürfen keine Tiernamen mehr tragen – die Branche reagiert vielschichtig.

Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden, dass vegane Fleischersatzprodukte nicht mehr mit Tierbezeichnungen beworben werden dürfen. «Güggeli» oder «planted.chicken» dürfen daher nicht mehr auf den Verpackungen stehen.
Die Richter kamen mit vier zu einer Stimme zum Schluss, dass solche Namen Konsumenten täuschen könnten. Das Urteil hebt eine frühere Entscheidung des Zürcher Verwaltungsgerichts auf, wie «Aargauer Zeitung» berichtet.
Bundesgericht Güggeli: Verfahren geht auf 2021 zurück
Im Zentrum des Verfahrens stand das Start-up Planted Foods aus Kemptthal ZH. Die Zürcher Lebensmittelkontrolle hatte dem Unternehmen bereits 2021 untersagt, Tiernamen auf pflanzlichen Produkten zu verwenden.

Planted wehrte sich, doch das Eidgenössische Departement des Innern zog den Fall weiter ans Bundesgericht. Die Mehrheit der Richter sah eine klare Täuschungsgefahr für Konsumenten, wenn Fleischersatzprodukte mit Tierbezeichnungen vermarktet werden, wie «SRF» berichtet.
Reaktionen der Branche auf das Urteil
Die Fleischwirtschaft zeigt sich erfreut über das Urteil. Philippe Haeberli, Kommunikationschef des Branchenverbands Proviande, erklärt gegenüber «SRF»:
«Wir haben mit Freude und Genugtuung von diesem Urteil Kenntnis genommen. Und wir finden es auch richtig, dass jetzt Klarheit herrscht.»
Haeberli betont, dass Proviande kein aktives Lobbying betrieben habe, sondern lediglich ein Interesse an klaren Produktbezeichnungen bestehe.
Planted Foods reagiert gelassen
Planted Foods hingegen kritisiert das Urteil, bleibt aber entspannt. Firmenvertreter verweisen darauf, dass die betroffenen Bezeichnungen nur einen kleinen Teil des Sortiments betreffen.

Die Verpackungen seien bereits mehrfach angepasst worden. Planted-Mitgründerin Judith Wemmer bezeichnet das Urteil laut «Aargauer Zeitung» als «einen politischen und nicht einem sachlichen Entscheid».
Experten und Behörden zur Rechtslage
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verweist darauf, dass spezifische Tier- und Fleischbezeichnungen nicht zulässig sind. Darunter fallen für vegane Produkte «Schwein», «Poulet» oder «Salami».
Allgemeinere Begriffe wie «Wurst», «Steak» oder «Burger» bleiben erlaubt, sofern sie nicht gesetzlich geschützt sind, wie «Aargauer Zeitung» berichtet. Bundesrichterin Julia Hänni wies in der Verhandlung darauf hin, dass das Gesamtbild der Verpackung entscheidend sei.
Sie vertrat die Ansicht, dass Konsumenten die pflanzliche Herkunft der Produkte erkennen könnten. Die Mehrheit der Richter folgte jedoch der Argumentation, dass Tiernamen auf veganen Produkten eine Täuschung darstellen, wie «Züriost» berichtet.