Zürcher Handelsgericht ordnet Gutachten zum Wert der CS Group an
Das Zürcher Handelsgericht ordnet ein unabhängiges Gutachten zum Wert der Credit Suisse bei der Übernahme durch die UBS an.

Im Rahmen der juristischen Aufarbeitung der Credit-Suisse-Übernahme durch die UBS hat das Zürcher Handelsgericht die Erstellung eines neutralen und unabhängigen Gutachtens angeordnet. Der Wert der CS Group zum Zeitpunkt der Fusion mit der UBS soll berechnet werden. Den Entscheid dazu habe das Gericht am 18. Juni gefällt, wie die Kläger-Vereinigung Legalpass am Montagabend mitteilte.
Legalpass hatte Mitte Juni 2023 für ehemalige Credit Suisse-Aktionärinnen und -Aktionäre am Zürcher Handelsgericht eine Sammelklage lanciert mit dem Ziel, eine angemessene Entschädigung je CS-Aktie festzulegen. Dass das Gericht der Forderung von Legalpass nach einem unabhängigen Gutachten nachkomme, bezeichnet Legalpass als wichtigen Meilenstein.
Gutachter bestimmen Unternehmenswert
Im Kern geht es laut den Angaben um die Ermittlung des Unternehmenswerts der Credit Suisse zum Zeitpunkt der Fusion mit der UBS am 19. März 2023. Das Gutachten soll von Peter Leibfried, ordentlicher Professor für Audit und Accounting an der Universität St. Gallen, und Roger Neininger, ehemaliger Partner, CEO und Verwaltungsratspräsident von KPMG Schweiz, erstellt werden.
Zudem habe das Gericht auch fünf Anträgen von Legalpass zur Beweisaufnahme stattgegeben. Demnach sei die UBS angewiesen worden, zahlreiche bisher vertrauliche Dokumente vorzulegen. Dazu zählten insbesondere alle Bewertungen der Credit Suisse Group, die seit dem 1. Oktober 2022 von der UBS oder der CS intern oder extern vorgenommen worden seien, schrieb Legalpass weiter.
Der Sammelklage von Legalpass hatten sich eigenen Angaben zufolge mehr als 3000 Aktionärinnen und Aktionäre angeschlossen.