Die politische Aufarbeitung des Credit-Suisse-Fiaskos nimmt Form an.
Credit Suisse UBS Boni
Die PUK hat im Fall der Credit Suisse mehr als 60 Befragungen durchgeführt. (Archivbild) - keystone

Die vor knapp einem Jahr eingesetzte Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hat mittlerweile über 60 mündliche und schriftliche Anhörungen durchgeführt. Damit ist die Informationserhebung weitgehend abgeschlossen. Angehört wurden namentlich die Bundesrätinnen und Bundesräte sowie die Verantwortlichen der zentralen Behörden und Organe wie zum Beispiel der Finanzmarktaufsicht (Finma) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB), die während der Krisenbewältigung ab Sommer 2022 im Amt waren.

Dies teilten die Parlamentsdienste am Donnerstag mit. Doch auch ehemalige Funktionsträger befragte die PUK. Sie wolle mit ihren Anhörungen den Untersuchungszeitraum von 2015 bis 2023 abdecken, so die Mitteilung.

Aufklärungsarbeit trotz Schweigepflicht

Auch Exponenten der CS und der UBS wurden angehört, soweit das für die Untersuchung der geschäftsführenden Behörden durch die PUK einen Nutzen gebracht habe. Inhalte ihrer Untersuchung darf die PUK wegen der im Gesetz verankerten Schweigepflicht nicht bekannt geben. In der kommenden Wintersession will sie den Schlussbericht zur CS-Notfusion mit der Grossbank UBS dem Parlament vorlegen.

Bisher führte die PUK 22 Sitzungen durch. Das Parlament setzte die PUK am 8. Juni 2023 ein. Ihr Auftrag lautet, die Geschäftsführung der im Zusammenhang mit der CS-UBS-Notfusion relevanten Behörden auf Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit zu untersuchen.

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