Trotz Pflicht in Zürcher Läden wegen des Coronavirus verweigert eine Ladenbesitzerin das Tragen einer Maske. Die Behörden haben durchgegriffen.
Maskenpflicht Coronavirus
Im Kanton Zürich muss wegen des Coronavirus seit Ende August in allen Läden eine Schutzmaske getragen werden. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Ende August gilt im Kanton Zürich in allen Läden eine generelle Maskenpflicht.
  • Eine Ladenbesitzerin in Winterthur ZH verweigert das Tragen einer Schutzmaske trotzdem.
  • Nun hat die Gesundheitsdirektion die Schliessung verfügt.

Auf dem «Märit», in der Mode-Boutique oder am Traiteur bei der lokalen Metzgerei: In Zürich sind die Schutzmasken wegen des Coronavirus mittlerweile fester Bestandteil der Shopping-Ausrüstung.

Seit Ende August gilt im gesamten Kanton nämlich eine generelle Maskenpflicht in den Innenräumen aller Läden, Einkaufszentren und Märkten. Damit will der Zürcher Regierungsrat verhindern, dass der Kanton wegen den steigenden Fallzahlen als Risikogebiet eingestuft wird.

Coronavirus: Ladenbesitzerin rebelliert gegen Maskenpflicht

Doch die Bevormundung des Kantons passt nicht allen. So etwa Monika Akeret aus Winterthur ZH. Seit knapp sieben Jahren ist sie Inhaberin des veganen Take Aways «Tofulino».

Tofulino
Der Laden «Tofulino» befindet sich in der Altstadt von Winterthur. - Google Maps

Seit in den Zürcher Läden Mund und Nase stets bedeckt sein müssen, rebelliert die überzeugte Veganerin dagegen. Dies erzählte sie jüngst in einem Online-Interview bei Corona-Skeptiker Daniel Stricker.

Mit Folgen: Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat per «superprovisorische Schliessungsverfügung» den Laden dicht gemacht. Überbringerin der Nachricht war die Stadtpolizei, berichtet der «Tagesanzeiger».

Coronavirus Maskenpflicht
Coronavirus: Im Kanton Zürich gilt in allen Läden eine generelle Maskenpflicht. - Keystone

Die Gesundheitsdirektion hatte aufgrund eines Hinweises den Laden am 22. September kontrolliert und festgestellt, dass weder Verkaufspersonal noch Kunden Schutzmasken tragen. Darum habe man das Geschäft bis mindestens 3. Oktober geschlossen.

Bis dahin muss die Ladenbesitzerin Stellung beziehen und ein wirksames Schutzkonzept vorlegen. Inklusive Einhaltung und Umsetzung der Maskentragepflicht.

Danach sieht es jedoch nicht aus. Akeret schreibt auf ihrer Webseite: «Ich werde mich den Forderungen für eine Wiedereröffnung nicht beugen.»

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