Die Stadt Zürich prescht vor: Ab sofort gilt eine Maskenpflicht für Erwachsene an Schulen, ab Donnerstag in der Stadtverwaltung, Museen oder Spitälern.
Bundesverwaltungsgericht Maskenpflicht Coronavirus
Seit dem 6. Juli 2020 gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stadt Zürich führt eine Maskenpflicht in der Stadtverwaltung, Spitäler und Museen ein.
  • Die neue Regelung gilt ab Donnerstag, 10. September.
  • An den Stadtzürcher Schulen müssen Erwachsene ab sofort eine Maske tragen.

Die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch prescht vor. Nachdem sie kürzlich eine Maskenpflicht in allen öffentlichen Gebäuden gefordert hatte, setzt der Stadtrat diese nun in einer Light-Version um.

So gilt ab Donnerstag eine Maskenpflicht in den öffentlich zugänglichen Bereichen der Stadtverwaltung. Das betrifft etwa Schalter und Hallen, wie die Stadt Zürich in einer Mitteilung schreibt.

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Wegen des Coronavirus galten auch in den Schulen landesweit strenge Massnahmen. - Keystone

Ebenfalls eine Maskenpflicht führt die Stadt in den von der Stadt betriebenen Museen ein. In Gesundheitsinstitutionen, also Stadtspitäler, Alters- und Pflegezentren, müssen alle Mitarbeitende eine Maske tragen. Damit sollen vulnerable Patienten beziehungsweise Bewohnende besser geschützt werden.

Schüler müssen weiterhin keine Maske tragen

Für die Stadtzürcher Schulen gilt ab sofort für alle erwachsenen Personen, also Schulpersonal, Behördenmitglieder oder Eltern, in den Schulgebäuden eine Maskenpflicht. Dies betrifft die städtischen Volksschulen, einschliesslich Sonderschulen. Für die Schüler gilt die Pflicht also nicht.

In Unterrichts- oder Betreuungssequenzen gilt die Tragepflicht für Erwachsene nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter während mehr als 15 Minuten nicht eingehalten werden kann.

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