Coronavirus: Strenge Regeln gelten nur für die Passagiere
Wer eine Flugreise antritt, nimmt derzeit strenge Vorschriften zur Eindämmung des Coronavirus in Kauf. Test- und Quarantänepflicht gelten für die Crew nicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Die strengen Test- und Quarantäneregeln nach Flugreisen gelten nur für die Passagiere.
- Ein erhöhtes Risiko entstehe dadurch nicht, versichert die Gewerkschaft.
- Ganz anders präsentiert sich die Lage allerdings bei einem Flug nach China.
Ostern steht vor der Tür, traditionell für viele eine Zeit des Reisens. Die Swiss hat wegen der hohen Nachfrage nach Spanien-Flügen ihre Kapazitäten für die kommenden Wochen entsprechend ausgeweitet.

Doch mit einer Flugreise sind ebenfalls Auflagen zum Schutz vor dem Coronavirus verbunden. Meist muss vor dem Boarding ein negativer PCR-Test vorgewiesen werden. Auch für die Rückreise in die Schweiz braucht es ein negatives Testergebnis. Falls die Region des Aufenthalts auf der Risikoliste des Bundes aufgeführt ist, folgt ausserdem eine Quarantäne.
Flugpersonal von Corona-Regeln ausgeschlossen
Für diejenigen, die am meisten fliegen, gelten diese Regeln jedoch nicht. Denn «Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit grenzüberschreitend Personen oder Güter befördern, sind von der Regelung ausgenommen».
Die Covid-Verordnung entbindet das Kabinenpersonal von der Test- und Quarantänepflicht. Mitglieder der Crew können nach einem Flug also ganz normal ihrem Alltag nachgehen, ohne Einschränkungen.

Die Fluggesellschaft Swiss geht hier einen Schritt weiter als vom Gesetz vorgeschrieben, wie sie auf Anfrage schreibt. Vor Arbeitsbeginn müsse die Besatzungen zwingend eine Selbstbewertung nach vorgeschriebenem Prozess durchführen. Dabei gehe es um die genaue Beobachtung des eigenen Gesundheitszustands und um die richtige Reaktion bei allfälligen Symptomen. Also um «die Beurteilung, in welchen Situationen man zu Hause bleiben oder sich testen lassen sollte.»
«Kein erhöhtes Risiko zwischen Passagieren und Crew»
«Sowohl Passagiere als auch die Crew sind gut geschützt», sagt Sandrine Nikolic-Fuss, Präsidentin der Gewerkschaft des Kabinenpersonals «kapers». Das Kabinenpersonal trage während des gesamten Fluges immer eine Atemschutzmaske.
Passagiere und Flugbegleiter dürfen die Maske zum Essen und Trinken abnehmen. Die Passagiere essen am Platz, je nach Platzverhältnissen eng aufeinander ohne Sicherheitsabstand.

Die Crew jedoch nimmt ihre Mahlzeiten abseits der Fluggäste ein. Falls der Abstand unter den einzelnen Mitgliedern nicht gewährleistet sei, esse jeder für sich.
Nikolic-Fuss weist ausserdem auf die gute Luftqualität an Bord hin. Diese sei sehr gut geregelt, um Ansteckungen mit dem Coronavirus zu verhindern, wie die Flugzeug-Hersteller versicherten.
Swiss: Luft an Bord «wie in einem Operationssaal»
Auch Swiss betont auf Anfrage, das Ansteckungsrisiko an Bord sei äusserst gering: «Die Luft in unseren Flugzeugen zirkuliert vertikal und wird daher nicht in der Kabine verteilt. Hinzu kommt, dass unsere Flugzeuge mit hochwertigsten Luftfiltern ausgestattet sind, die die Luft wie in einem Operationssaal filtern.»
Tatsächlich gibt es verschiedene Studien der Flugzeugbauer und Interessensverbänden zu diesem Thema. Diese zeigen unter anderem die Wirksamkeit der sogenannten Hepa-Filter und vergleichen die Luftqualität mit Operationssälen. Wegen des offensichtlichen Interessenkonflikts sind die Ergebnisse allerdings mit Vorsicht zu geniessen.
Strenge Regeln in China
Doch je nach Destination könne die Situation für die Crew auch ganz anders aussehen. «Auch für das Flugpersonal gelten etwa in China strengste Vorschriften», erklärt Nikolic-Fuss. Vor und auch nach dem Flug sei ein Test auf das Coronavirus vorgeschrieben.

Nach der Ankunft ihn China werde man durch eine Art Schleuse direkt zum Hotel gebracht. Dort verbringe man den vollständigen Aufenthalt im Hotelzimmer, ohne dieses verlassen zu dürfen. Erst zum Wiederantritt der Arbeit dürfe das Zimmer wieder verlassen werden.
«Angstklausel» greift auch bei Coronavirus
Die Massnahmen seien jedoch für die grosse Mehrheit der Angestellten der Branche kein Problem. «Die Menschen wollen vor allem eins: arbeiten.»
Zu schaffen mache den Angestellten hingegen die grosse Unsicherheit. Die unsicheren Zukunftsaussichten der Branche.
Aber auch die Unsicherheit etwa vor einem China-Flug: «Was passiert, wenn ich in China positiv getestet werde? Wie werde ich behandelt, wie lange muss ich dort bleiben?»
Im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Branche sei eine sogenannte «Angstklausel» vereinbart. Angestellte könnten sich daher weigern, bestimmte Destinationen aus Angst anzufliegen. Darauf könnten sie sich berufen, wenn sie sich vor den zu erwartenden Massnahmen bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus fürchteten.