Der Bundesrat informiert heute Freitag zu der Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Ende Juni soll unter anderem auch die Maskenpflicht im Freien fallen.
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Coronavirus: Der öffentliche Verkehr ist einer der wenigen Orte, wo noch immer eine Maske getragen werden muss. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute Freitag informiert der Bundesrat zu geplanten Massnahmen-Lockerungen.
  • So soll auch die Maskenpflicht im Freien und am Arbeitsplatz fallen.
  • Dies aber unter einer Bedingung: Der Abstand zwischen Personen muss eingehalten werden.
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Heute Freitag informiert der Bundesrat zu den weiteren Lockerungsschritten im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Ab dem 28. Juni sollen Discos für Personen mit Covid-Zertifikat öffnen, Kapazitäten von Sportanlagen erhöht und Regeln für Veranstaltungen angepasst werden.

Unter anderem soll auch die Maskenpflicht im Freien fallen. Dies teilte der Bundesrat an der Pressekonferenz mit.

Coronavirus: Aussenbereiche bald maskenfrei

So fällt die Pflicht, eine Maske zu tragen in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben, Bahnhöfen und von Haltestellen. Und auch auf Aussendecks von Schiffen und auf Sessellifts müssen keine Masken mehr getragen werden.

Coronavirus Bern Maskenpflicht
In der Schweiz soll die Maskenpflicht wegen des Coronavirus im Freien bald aufgehoben werden. - Keystone

Auch an Schulen ändern sich die Regeln für die Maskenpflicht: Bis zur weiterführenden Schule wird die Pflicht aufgehoben. Für Regeln an den Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sollen wieder die Kantone zuständig sein.

Arbeitnehmende müssen geschützt werden

Für die Maskenpflicht bei Arbeitnehmenden sind die Arbeitgeber zuständig, heisst es in der Mitteilung. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen hätten weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen. Sie müssen individuell beurteilen, wo und wann das Tragen einer Maske noch nötig ist.

Coronavirus Arbeitsplatz Maskenpflicht
Die Maskenpflicht in Innenräumen sei für die mesiten Kantone am sinnvollsten. - Keystone

Können Arbeitnehmende den erforderlichen Abstand gegenüber Kundinnen und Kunden oder Gästen nicht einhalten, gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Dies etwa in Restaurants oder im Detailhandel.

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