In der Schweiz stagnieren die Zahlen mit dem Coronavirus. Derzeit sind gemäss BAG 598'713 Personen positiv getestet worden. Es herrscht die besondere Lage.
BAG-Kampagne: Jetzt nicht nachlassen.
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Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz gibt es bisher 598'713 positiv getestete Coronavirus-Fälle.
  • Seit dem 19. Oktober gilt in der ganzen Schweiz eine erweiterte Maskenpflicht.
  • Seit dem 18. Januar gilt der zweite Lockdown. Erste Mini-Lockerungen gab es im März.

Das Coronavirus hat die Welt fest im Griff. Auch in der Schweiz nimmt die Zahl von Personen, die sich mit dem Virus infiziert haben, noch immer zu. Seit dem 19. Juni gilt in der Schweiz wieder die «besondere Lage» – der Bundesrat hatte die «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz aufgehoben.

Aufgrund der steigenden Fallzahlen hat der Bundesrat ab dem 18. Januar neue landesweite Massnahmen beschlossen. Die Schweiz ist erneut im Lockdown.

Bereits am 28. Oktober wurden die Massnahmen nochmals verschärft.

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Ein Labor-Mitarbeiter des Universitätsspital Zürich USZ bereitet Covid-19 Proben auf den PCR Test im Cobas vor. - keystone

Der Bundesrat hat sich entschieden, die Gastronomie wieder komplett zu schliessen. Ebenso geschlossen sind Museen, Sportbetriebe- und Anlagen sowie Zoos.

Coronavirus Schweiz
Diese Regeln gelten seit dem 22 Dezember aufgrund des Coronavirus in der Schweiz. - BAG

Als Grund für die erneuten Verschärfungen gilt das mutierte Coronavirus aus Grossbritannien, welches sich weltweit ausbreitet.

Wie im ersten Lockdown sind nun alle Geschäfte, mit Ausnahme von Coiffeursalons, Blumenläden, Schulen und dem Detailhandel, geschlossen. Die Öffnung der Skigebiete ist Sache der Kantone.

Am 17. Februar hat der Bundesrat erste Lockerungen angekündigt. Seit dem 1. März dürfen Läden, Zoos und Museen wieder öffnen.

Eine Öffnung der Terrassen der Gastro-Betriebe wurde vom Bundesrat verworfen. Dies wegen der steigenden Fallzahlen. Die «5er-Regel» hob er aber auf. Neu dürfen sich seit dem 22. März zu Hause bis zu zehn Personen treffen.

Seit dem 1. März sind Zusammenkünfte an der frischen Luft bis zu 15 Personen erlaubt.

Keine Veranstaltungen

Veranstaltungen sind wegen des Coronavirus verboten. Ausnahmen sind Gottesdienste und Beerdigungen. Private Anlässe sind auf fünf Personen zu begrenzen.

Sportliche und kulturelle Aktivitäten mit mehr als fünf Personen sind verboten. Ausnahmen für Kinder- und Jugendliche, Profisport und -kultur bleiben.

Coronavirus Schweiz: Maskenpflicht

In öffentlich zugänglichen Innenräumen, aber auch in Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben gilt immer die Maskenpflicht.

Beim Sport wird es kompliziert: Im Freien braucht es keine Maske, sofern man alleine oder mit genügend Abstand unterwegs ist. Eiskunstlauf also nur mit Maske. Sportarten mit Körperkontakt (Ballsportarten, Kampfsport etc.) ist nicht erlaubt.

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Ein Mitglied des medizinischen Personals prüft einen IgG-/IgM-Schnelltest zum COVID-19-Antikörper-Nachweis. - dpa

Quarantäne-Regeln

Der Schwellenwert für die Quarantäne wird angepasst, weil die Schweiz selbst diesen bei Weitem überschreitet. Er wird neu flexibel und liegt jeweils 60 über dem Schweizer Wert. Zuvor lag der Schwellenwert konstant bei 60 (Neuinfektionen pro 100'000 Personen über 14 Tage).

Situation in der Schweiz

In der Schweiz haben sich gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) bis zum 30. März 598'713 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. 9662 Personen sind bisher verstorben.

Coronavirus Schweiz: Lockdown hierzulande

Am 16. März 2020 hatte der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung verschärft. Der Bundesrat stufte die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» gemäss dem Epidemiengesetz ein.

Alle Läden, Restaurants, Bars, sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wurden geschlossen. Ausnahmen bestanden für Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.

Ab dem 17. März gingen nach Italien auch die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich zu. Einreiseverbote mit Ausnahmen wurden eingeführt. Wenige Tage davor hatte der Bundesrat Schengen-Grenzkontrollen für Reisende aus Italien eingeführt.

Coronavirus Schweiz
Seit dem 15 März war die Einreise in die Schweiz beschränkt. - dpa

Die Einreise war nur noch Schweizer Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel und Personen, die aus beruflichen Gründen hinein mussten, erlaubt. Das ist mittlerweile anders: Auslandsreisen sind nicht mehr verboten, die Grenzen nicht geschlossen. Es wird aber dringend empfohlen, auf Reisen zu verzichten.

Wirtschaftliche Folgen

Die wirtschaftlichen Schäden aufgrund des Coronavirus sind immens. Der Bundesrat hat ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von über 60 Milliarden Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen beschlossen.

Ziel der Massnahmen ist es, Entlassungen zu vermeiden, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen. Zu den Massnahmen des Bundes zählen: Liquiditätshilfen für Unternehmen, die Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeit und Entschädigungen bei Erwerbsausfällen. Zudem wurden Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen, Soforthilfen im Tourismusbereich und Entschädigungen bei Erwerbsausfällen für Selbständige und Kulturschaffende entschieden.

Bisher sind über 1,9 Millionen Arbeitnehmende für Kurzarbeit angemeldet. Laut dem Seco sind das rund ein Drittel der Beschäftigten in der Schweiz.

Coronavirus
Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Direktorin des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). - keystone

Die Ausbreitung des Coronavirus hat auch Auswirkungen auf die Schweizer Luftfahrt. So stellte die nationale Fluggesellschaft Swiss am 29. Januar alle Flüge nach China ein.

Zuerst war diese Massnahme nur bis zum 9. Februar geplant. Später wurde die Massnahme ausgeweitet. Die Swiss hat seither das Streckennetz angepasst und ihre Flugaktivitäten auf ein Minimum reduziert.

Lockerungen nach dem Lockdown im Frühling

Erste Lockerungen der Coronavirus-Massnahmen erfolgten am 27. April. Bau- und Gartencenter, Coiffeur- und Kosmetiksalons, Einrichtungen zur Selbstbedienung, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Physiotherapie- und Massagepraxen durften wieder offen haben.

Spitäler durften wieder alle Eingriffe vornehmen. Es galt aber weiterhin: Abstand halten, Hände waschen und zu Hause bleiben wenn immer möglich.

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Wegen des Coronavirus im Einsatz: Ärzte und Pflegepersonal in einem Schweizer Spital. - Keystone

Eine zweite Etappe der Lockerungen folgte am 11. Mai. Restliche Einkaufsläden und Märkte durften wieder öffnen, der Präsenzunterricht in obligatorischen Schulen fand wieder statt.

An Schulen der Sekundarstufe II, der Tertiärstufe sowie weiteren Ausbildungsstätten (Fahrschulen, Sprachkurse) wurde der Präsenzunterricht mit maximal fünf Personen erlaubt. Auch Prüfungen in Ausbildungsstätten durften wieder stattfinden.

Ihre Tore öffnen durften zudem wieder Reisebüros, Museen, Bibliotheken und Archive mit Ausnahme der Lesesäle. Im Leistungs-, Spitzen- und Profisport durfte wieder mit Körperkontakt trainiert werden, aber nur in Gruppen bis zu fünf Personen. Auch im Breitensport war die Gruppengrösse auf fünf beschränkt, Körperkontakt war hier nicht erlaubt. Auch Fitnesscenter durften wieder öffnen.

Zweiter Lockdown Anfang 2021

Am 13. Januar verkündete der Bundesrat den zweiten Lockdown-Hammer. Wegen der Ausbreitung des mutierten Coronavirus aus Grossbritannien in der Schweiz befürchten die Behörden eine dritte Welle. Diese wollen sie mit dem erneuten Lockdown abschwächen.

Ab dem 18. Januar sind wieder alle nicht-essentiellen Geschäfte, Restaurants und Freizeitbetriebe bis mindestens Ende Februar geschlossen. Nur Lebensmittelläden, Skigebiete, Coiffeur-Salons und Schulen bleiben weiterhin geöffnet.

Coronavirus Schweiz: Erster Fall

Der erste Fall in der Schweiz wurde von den Tessiner Behörden am 25. Februar 2020 bestätigt. Der Patient hatte sich in Mailand mit dem Coronavirus angesteckt, wurde aber drei Tage später aus dem Spital entlassen.

Coronavirus BAG
Pascal Strupler, Direktor des Bundesamts für Gesundheit BAG, rechts, diskutiert mit Daniel Koch, Leiter Abteilung übertragbare Krankheiten im BAG. - keystone

Das erste Todesopfer in der Schweiz war eine 74-jährige Frau, welche im Unispital Lausanne der Krankheit erlag. Beim zweiten Todesopfer handelte es sich um einen 76-jährigen Mann, der im Kantonsspital Liestal BL verstarb. Beide galten aufgrund ihres Alters und bestehenden Vorerkrankungen als Risikopatienten.

Die meisten der Verstorbenen waren über 80 Jahre alt und/oder litten bereits an Krankheiten.

BAG-Kampagne gegen Coronavirus in der Schweiz

Das Bundesamt für Gesundheit hat die Meldepflicht für Verdachtsfälle folgendermassen festgelegt: Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion muss dies innerhalb von zwei Stunden dem Bund und dem Kanton gemeldet werden.

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Ein Informationsplakat des BAG zum Coronavirus. - Keystone

Die Kampagne des BAG gegen das Coronavirus steht auf Stufe rot. Das BAG rät:

Weniger Menschen treffen.

Halten Sie Abstand zu anderen Menschen. Eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus kann erfolgen, wenn man zu einer erkrankten Person weniger als 1,5 Meter Abstand hält. Indem Sie Abstand halten, schützen Sie sich und andere vor einer Ansteckung.

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Indem Sie Ihre Hände regelmässig mit Seife waschen, können Sie sich schützen.

Je nachdem, was wir gerade angefasst haben, sind unsere Hände nicht sauber. Ansteckende Tröpfchen aus Husten und Niesen können sich an den Händen befinden. Sie gelangen an Mund, Nase oder Augen, wenn man diese berührt. Darum ist es wichtig, das Händeschütteln zu vermeiden.

Coronavirus: Die BAG-Anleitung zum korrekten Händewaschen. - BAG

In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen. Schnäuzen, Niesen, Spucken, Husten: Damit können wir Viren übertragen, wenn wir die Verhaltensregeln nicht beachten.

Mehrmals täglich lüften.

Seit Montag, 6. Juli, gilt im ÖV eine Maskentragepflicht.

Ab dem Montag 19. Oktober gilt eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Das gilt auch für Bahnhöfe, Flughäfen und Tramhaltestellen.

Im öffentlichen Raum zudem wieder ein Versammlungsverbot. Maximal 15 Personen dürfen sich draussen noch treffen.

Bei Symptomen sollten Sie sich sofort testen lassen und zu Hause bleiben. Zur Rückverfolgung müssen den Contact Tracing vollständige Kontaktdaten angegeben werden. Hier hilft die SwissCovid App. Diese sollten Sie downloaden und aktivieren.

Sollten Sie positiv getestet werden, begeben Sie sich in Isolation. Hatten Sie Kontakt mit einer positiv getesteten Person, dann gehen Sie in Quarantäne. Die Notfallstation nur dann aufsuchen, wenn Sie dies telefonisch in einer Arztpraxis haben bestätigen lassen.

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