Die Kantone wollen das Zertifikat weiter einsetzen können. Dies ist laut dem BAG auch möglich, wenn der Bundesrat alle Massnahmen gegen Corona fallen lässt.
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Wie lange müssen wir noch das Zertifikat zeigen? Wenn es nach den Kantonen geht, dann noch lange, wenn es die Lage erfordert. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kantone wollen das Zertifikat auch in Zukunft einsetzen können.
  • Die Grundlage dafür bildet das Covid-19-Gesetz, das bis Ende 2031 in Kraft ist.
  • Restaurants dürfen es weiterhin freiwillig prüfen, das sei keine Diskriminierung.

Am 17. Februar könnten die Einschränkungen wegen des Coronavirus in der Schweiz vorbei sein: Entscheidet sich der Bundesrat für die optimistischere Variante, fallen alle Massnahmen gegen das Coronavirus. Maskenpflicht, Kapazitätsbeschränkungen und das Zertifikat wären dann Geschichte.

Doch zumindest gegen die komplette Abschaffung des Zertifikats wehren sich die Kantone: «Mittelfristig sollten die technischen und rechtlichen Grundlagen für die Anwendung des Covid-Zertifikats bestehen bleiben.» Dies fordert laut der «NZZ am Sonntag» die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren. Weil die Pandemie schwer vorauszusagen sei, bräuchten die Kantone «maximale Flexibilität».

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Das Coronavirus-Zertifikat in Papierform. (Symbolbild) - Keystone

Deshalb soll das Zertifikat weiterhin von Kantonen, Betreibern und Veranstaltern eingesetzt werden können, «wenn die epidemiologische Lage das erfordert». Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) sei die Anwendung durch die Kantone weiterhin «problemlos möglich».

Auch Restaurant und private Einrichtungen dürfen das Zertifikat weiterhin nutzen, selbst wenn es keine Pflicht mehr gibt. Dies sagte Michael Gerber, Abteilungsleiter Recht beim BAG, an einer Medienkonferenz. Das Privatrecht setze dann Grenzen, wenn es «keine staatliche Geschichte mehr» sei. Die formelle Grundlage bilde das Covid-19-Gesetz, das noch bis Ende 2031 in Kraft ist.

Soll das Zertifikat auch in Zukunft noch eingesetzt werden können?

«Ein Betrieb darf von seinem Hausrecht Gebrauch machen und das Covid-Zertifikat verlangen», sagt auch Rechtsprofessorin Kerstin Noëlle Vokinger. Da Kunden auch auf Alternativen ausweichen könnten, handle es sich nicht um Diskriminierung.

Klar scheint, egal wie der Bundesrat entscheidet, das Zertifikat wird weiterhin zum Einsatz kommen. Wenn nicht im Inland, dann zumindest bei Reisen und Aufenthalten in anderen Ländern.

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