GA-Besitzer erhalten wegen der Ausnahmesituation um das Coronavirus eine Gutschrift im Wert von 15 Abo-Tagen. Pro Bahn fordert aber mehr, auch vom Bundesrat.
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Eine Kondukteurin überprüft mit dem Smartphone einen Swiss Pass. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen der ausserordentlichen Lage erhalten GA-Besitzer eine einmalige Gutschrift.
  • Der Wert dieser Gutschrift entspricht 15 Abo-Tagen.
  • Für Pro Bahn geht das zu wenig weit, das entspreche nur einem Viertel der Lockdown-Zeit.

Am Montag erhielten GA-Besitzer eine erfreuliche Nachricht: Aufgrund der wegen des Coronavirus ausgerufenen ausserordentlichen Lage beschloss die Alliance Swiss Pass, den Abonnenten eine Gutschrift zu vergüten. Dieser Beitrag entspricht 15 Tagen des Abos.

Für jemanden mit einem Erwachsenen-GA bedeutet das eine Gutschrift zwischen 158 und 167 Franken. Je nachdem, ob es sich um eine Jahresrechnung handelt oder ob man das Abo monatlich bezahlt.

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Ein paar Leute warten auf ihre Züge am Mittwochmorgen, 29. April 2020 im Bahnhof Bern während der Krise um das Coronavirus. - Keystone

Das Überraschende: Die Gutschrift erhalten alle GA-Besitzer, egal ob das Abo zwischen 17. März und 10. Mai hinterlegt wurde oder nicht. In diesem Zeitraum wurde wegen des Coronavirus schweizweit der Fahrplan der öV-Betriebe reduziert.

Wegen Coronavirus: «öV-Branche musste Entschädigungshöhe definieren»

Doch weshalb erhalten GA-Besitzer, die es während dieser Zeit hinterlegt haben, die gleiche Entschädigung wie jene, die es quasi «treu» nicht hinterlegt haben?

«GA-Inhaber haben die Möglichkeit ihr GA für 30 Tage im Abo-Jahr gratis zu hinterlegen.» Das schreibt Céline Thommen, Mediensprecherin Alliance Swiss Pass. Ausgenommen seien folgende Abos: Firmen-GA, GA Familia Jugend und GA Familia Kind.

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Die elektronische Anzeige in Bus zeigt die neusten Verhaltensregeln für Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel nach dem Corona-Lockdown an, am Montag, 11. Mai 2020, in Zürich. - Keystone

GA-Besitzer, die es während der ausserordentlichen Lage nicht hinterlegt hätten, könnten dies für den Rest des Abo-Jahres noch tun. «Der einzige Unterschied der Hinterlegung während der ausserordentlichen Situation war, dass diese rückwirkend möglich war», erklärt Thommen.

«Die öV-Branche musste im Rahmen der derzeitigen finanziellen Möglichkeiten eine Entschädigungshöhe definieren, die trag- und verkraftbar ist. Im Kontext der massiven Einnahmenverluste und ohne finanzielle Mittel der öffentlichen Hand.» Auch aufgrund der finanziellen Möglichkeit empfinde die Branche eine Entschädigung von 15 Tagen im Umfang von fast 100 Millionen Franken als angemessen und adäquat.

«15 Tage entsprechen gerade mal einem Viertel der Lockdown-Zeit»

Pro Bahn «anerkennt die Tatsache, dass der öV-Schweiz seine treusten Kunden entschädigt», sagt Präsidentin Karin Blättler auf Anfrage. Der Verband vertritt die Interessen der Kunden des öffentlichen Verkehrs. Die Nachfrage im öV sei während des Lockdowns zur Eindämmung des Coronavirus um 80 bis 90 Prozent gesunken. Einen Grossteil davon hätten Abonnementskunden ausgemacht.

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Leere Gleise am Bahnhof aufgenommen am Montag, 16. März 2020 in Zürich. - Keystone

Aber: «Die 15 Tage Hinterlegungs- beziehungsweise Verlängerungszeit gilt nur für GAs und entspricht gerade mal einem Viertel der Lockdown-Zeit. Es wurde darauf hingewiesen, dass man das GA ja ohnehin 30 Tage hinterlegen könne. Das darf keineswegs angerechnet werden, weil darauf ohnehin jährlich ein vertraglicher Anspruch besteht», kritisiert Blättler.

Der Bundesrat habe seit der ausserordentlichen Lage sehr schnell gehandelt. Und er habe unkomplizierte Lösungen für die wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen, Selbständigeerwerbende, Sportvereine, Kulturschaffende und sogar für die Luftfahrt beschlossen. «Deshalb erwarten wir, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen auch dem öV gegenüber nachkommt und nicht die finanzielle Last auf die öV-Kundschaft abwälzt.»

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