Stiftung muss illegale Hafenbauten in Gampelen abreissen
Die Stiftung «die neue Zeit» muss verschiedene unbewilligte Bauten ihres Campingplatzes in einem Naturschutzgebiet am Neuenburgersee zurückbauen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen.

Die Stiftung liess im Winter 2016/2017 in einem Hafen in Gampelen ohne Baubewilligung mehrere Arbeiten ausführen. Dazu gehörten unter anderem vier neue Bootsstege, zwei Uferstabilisierungen und eine Einwasserungsrampe, wie aus einem am Dienstag publizierten Urteil des Verwaltungsgerichts hervorgeht.
Die betroffene Anlage befindet sich im Perimeter der Moorlandschaft «Grande Cariçaie» und grenzt an das Naturschutzgebiet «Fanel», welche von nationaler Bedeutung sind. Die Regierungsstatthalterin hatte der Stiftung die nachträgliche Baubewilligung für die unbewilligten Bauten verweigert, worauf diese Beschwerde erhob.
Das Gericht urteilte nun, dass die unbewilligten Um- und Neubauten den strengen Vorschriften zum Schutz von Mooren widersprechen. Es ordnete entsprechend die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bis Ende des kommenden Februars an.
Die vorinstanzliche Bau- und Verkehrsdirektion hatte der Stiftung gar attestiert, sie sei «im baurechtlichen Sinn bösgläubig vorgegangen», da sie bereits Jahre zuvor unbewilligte Arbeiten auf ihrem Areal vorgenommen hatte und von der Gemeinde gestoppt worden war.
Der FKK-Campingplatz «Naturistengelände Thielle – die neue Zeit» wurde gemäss Website der Stiftung über 80 Jahre hinweg aufgebaut. Unmittelbar neben dem Areal befand sich bis vor zwei Jahren der TCS-Campingplatz Gampelen. Dieser musste dem Naturschutzgebiet «Fanel» weichen.






