Der Kanton Bern will das Contact Tracing effizienter gestalten. Dazu sollen die von den Beizen erhobenen Daten direkt in eine kantonale Datenbank fliessen.
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Zmittag an der Sonne: Das Berner Restaurant Treff ist gut besucht. - Nau.ch
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Bern hat seine Corona-Verordnung angepasst.
  • Ab Mai sollen die erfassten Kontaktdaten in Beizen in eine zentrale Datenbank fliessen.
  • Damit will der Kanton Bern sein Contact Tracing effizienter machen.

Die Terrassen der Berner Restaurants sind seit etwas mehr als einer Woche wieder offen. Neben einer Maskenpflicht gilt auch weiterhin: Wer absitzt, muss für das Contact Tracing seine Kontaktdaten angeben.

Bisher gestaltete sich das Einholen der Daten für den Kanton bei den Restaurants als mühsam und langwierig. Auch erhoben die Betreiber die Daten teilweise sehr unzuverlässig, wie der Kanton etwa im vergangenen Juli feststellen musste.

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Contact-Tracer in Zürich, Schwyz und Thurgau müssen sich eine neue Stelle suchen. (Symbolbild) - Keystone

Der Kanton will das Contact Tracing zur Eindämmung des Coronavirus deshalb effizienter gestalten.

Dies soll mithilfe einer Registrierungs-App geschehen, welche die Kontaktdaten in eine zentrale Datenbank des Kantons einspeist. Dies schreibt der Kanton am Mittwoch in einer Medienmitteilung. Bereits ab dem 10. Mai soll es so weit sein.

Eine «manuelle Übermittlung» soll in Einzelfällen weiterhin möglich sein. Betroffen davon sind Wirte, welche die Kontaktdaten bisher auf Papier erfasst haben.

Coronavirus: Daten nur bei Corona-Ausbruch abrufen

Zu diesem Zweck hat der Regierungsrat die Corona-Verordnung angepasst. Diese verpflichtet die Betreiber von Restaurants, die von ihnen erfassten Kontaktdaten der Besuchenden «unaufgefordert an die zentrale Datenbank zu übermitteln.»

Betreffend Datenschutz schreibt der Kanton: «Die Daten werden verschlüsselt auf Servern in der Schweiz aufbewahrt. Sie können einzig und allein durch die für das kantonale Contact Tracing verantwortlichen Personen abgerufen werden.» Und dies auch nur, «wenn ein konkreter epidemiologischer Grund vorliegt.»

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