Bundesrat will Situation für Schausteller entschärfen
Die Sicherheitsnachweise für Zirkusbetreiber und Schausteller soll während der Corona-Pandemie um sechs Monate verlängert werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Zirkus- und Kinderkarussell-Betreiber müssen jeweils einen Sicherheitsnachweis einholen.
- Dieser muss regelmässig erneuert werden.
- Wegen der Corona-Pandemie werden diese jetzt um sechs Monate verlängert.
Der Bundesrat will Zirkusbetreibern und Schaustellern, die beispielsweise Kinderkarusselle betreiben, wegen der schwierigen Situation aufgrund der Corona-Krise helfen. So sollen die Sicherheitsnachweise automatisch um sechs Monate verlängert werden.
Wer als Reisender einen Zirkus oder ein Kinderkarussell betreibt, muss für die Anlagen einen Sicherheitsnachweis bei einer anerkannten Inspektionsstelle einholen. Dieser Nachweis muss je nach Anlage regelmässig erneuert werden. Im Fall eines Grosszeltes beispielsweise alle fünf Jahre, im Falle eines Kinderkarussells alle vier Jahre.
Sicherheitsnachweise während Corona-Pandemie
Nun sollen diese Sicherheitsnachweise auch während der Corona-Pandemie durch anerkannte Inspektionsstellen rechtzeitig geprüft und erstellt werden können. Dies teilte der Bundesrat am Freitag mit. Aus diesem Grund passt er die Verordnung über das Gewerbe der Reisenden für eine befristete Zeit von 12 Monaten an.
Konkret werden alle Sicherheitsnachweise, welche vor dem Inkrafttreten dieser Änderungen ausgestellt worden sind, automatisch um sechs Monate verlängert. Maximal bis zum Ablauf der Geltungsdauer der angepassten Verordnung.
Anerkennung ausländischer Inspektionsstellen
Zudem erkennt die Schweiz ausländische Inspektionsstellen automatisch an, wenn diese eine gültige Akkreditierung für den entsprechenden Bereich besitzen. Also für «Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks beziehungsweise für Zelte», wie es in der Verordnung heisst.

Dadurch würden mehr Inspektionsstellen zur Verfügung stehen, welche die Sicherheitsnachweise erstellen können. Für die Reisenden mit entsprechendem Gewerbe gebe es dadurch mehr Auswahl- und Terminmöglichkeiten. Gemäss Mitteilung betrifft dies namentlich die Akkreditierungsstellen Deutschlands (DAkkS), Frankreichs (Cofrac), Österreichs (AA) oder Italiens (Accredia).
Die Änderungen der Verordnung treten am kommenden Montag in Kraft und sind während zwölf Monaten gültig. Danach sind die Änderungen hinfällig.